Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage bekommen , wofür ich dieses mal keine genaue Antwort gefunden habe , daher bin ich auf Ihre Hilfe angewiesen.
Der nette Mann kommt aus Tunisien , im Moment Arbeitslos, nachdem er bei NOKIA Bochum beschäftigt war .Er war mit einer deutschen Frau 3 Jahre verheiratet und haben ein Kind zusammen. Er lebt vor 6 Jahren in Deutschland.
Er kann im Moment keinen Unterhalt zahlen , da er Hartz4-Empfänger ist , trotzdem muss er zahlen , also er hat sowieso die monatlichen Unterhalsschulden.
Angenommen er hat einen neuen Job (vollzeit) , und er möchte ein Niederlassungserlaubnis beantragen , muss er zuerst alle Unterhaltsschulden bezahlt haben ? oder reicht es, wenn er nur die 3 letzten Lohnabrechnungen zeigt , und beweist, dass er nichts vom Staat bekommt ?
Danke im Voraus
schwierig zu beantworten, dass kommt wohl auf die Behörde an, ich denke er muss zum mindestens nachweisen, dass er seinen Unterhalthaltsverpflichtungen, nach Wiederaufnahme seiner Arbeit, nachkommt.
Aber, ich weiss es nicht genau…
Hallo, dass ein HarzIV Empfänger Unterhalt zahlen muss, erscheint mir recht unwahrscheinlich, da man seiner Unterhaltspflicht nur nachkommen kann, wenn man mehr als 900,- Euro netto verdient.
Wenn er jetzt eine Aufenthaltserlaubnis nach § 31 AufenthG hat, kann die Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn er seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis hat, sein Lebensunterhalt gesichert ist und keine Verurteilungen wegen Straftaten vorliegen. Was genau die zuständige Ausländerbehörde für Unterlagen verlangt musst Du dort erfragen. Das ist immer unterschiedlich. Die Rückzahlung seiner Schulden muss er jedoch nicht nachweisen. Wenn er jedoch nach dem 01.01.2005 erstmals eine Aufenthaltserlaubnis bekommen hat, muss er ausreichende Deutschkenntnisse, die Einzahlung von 60 Monaten Pflichtbeiträgen in die gesetzl. Rentenversicherung und Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen.
Wenn er bisher eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG hatte, reicht es aus, dass er über einfache Deutschkenntnisse verfügt, der Lebensunterhalt gesichert ist und keine Straftaten vorliegen. Darüber hinaus muss die Beistandsgemeinschaft zum deutschen Kind weiterhin vorliegen.
Beste Grüße Maike
herzlichen Dank für Ihrer ausländerrechtliche Anfrage.
Grundsätzlich muss er zur Erlangung einer Niederlassungserlaubnis seinen Unteralt und den seiner Familie sichern können.
Das ist eine Prognosentscheidung - entscheidend ist ob, er dies künftig sicher kann. Insoweit spielen auch Schulden eine Rolle.
Wenn er wieder arbeitet und langfristig ausreichend verdienen wird, würde er insoweit eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Weiter Hinweise finden Sie unter:
http://www.rechtsanwalt-familienzusammenfuehrung.de
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Buerstedde
Dr. Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf
Tel. 02222-93118-0
Fax. 02222-93118-2
http://www.gutjur.de
Sorry mit Thema Unterhaltsvorschuss bin ich nicht bewandert.
Tipp: stell die Frage mal im Board von info4alien. also hier:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
gruß fons
vom i4a-team
… die Gerichte beantworten das uneinheitlich. Die Behörde kann so oder so entscheiden. Im Regelfall sind die Unterhaltsrückstände nicht vor ERteilung der NE auszugleichen, aber sie sind natürlich dennoch zu begleichen.
alwosa
Hallo
versuche doch mal auf der Internetseite info4alien.de eijne Antwort zu erhalten. Dort schreiben Mitarbeiter von Ausländerbehörden, es sollte also möglich sein dort eine fundierte Auskunft zu erhalten.
hallo, ich antworte,obwohl die anfrage schon lange zurückliegt.(habe seit monaten nichts beantwortet-absender vielleicht versehentlich als spam markiert)
Wer mindestens 3 jahre verheiratet war (mit deutsche m/r) hat erst mal das recht,zu bleiben.er ist legal 6 jahre hier-er könnte die dt.staatsbürgerschaft beantragen(ist einen versuch wert)
Nach scheidung besteht auch anspruch auf unterhalt. es könnte durchaus sein dass eine frau den unterhalt für den mann zahlen muß. dann wäre er nicht auf geld vom staat angewiesen(wenn sie verdient)
er muß sich aktiv um arbeit bemühen, um alimente zu zahlen.
also:
- dt. staatsbürgerschaft beantragen
- auf unterhalt klagen bei der ex-frau
- arbeit suchen um alimente an das kind zahlen zu können
Liebe/-r Experte/-in,:ich habe eine Frage bekommen , wofür ich
Der nette Mann kommt aus Tunisien , t Arbeitslos,:nachdem er bei NOKIA Bochum beschäftigt war .
war mit deutschen Frau 3 Jahre verheiratet
haben ein Kind :zusammen.
6 Jahren in Deutschland.
kann im Moment keinen Unterhalt zahlen Hartz4-Empfänger ist ,
? neuen Job (vollzeit) , und möchte Niederlassungserlaubnis
und beweist, dass er nichts vom Staat bekommt ?
Danke im Voraus
Sehr geehrter Fragender,
Eine zum Daueraufenthalt berechtigende Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz darf nicht erteilt werden, wenn der Lebensunterhalt des Ausländers nicht gesichert ist. Bei der Lebenunterhaltsberechnung werden alle Einkünfte und vom Ausländer zu Leistende Kosten einsch. unterhaltszahlungen zu grunde gelegt.