meine Freundin kommt von den Philippinen und ist derzeit zu einem Aupairaufenhalt in Deutschland.
Sie ist also mit einem au pair Visum eingereist und hat nun einen Aufenthaltstitel, welcher sich speziell auf diese au pair Tätigkeit bezieht.
Ich, deutscher Staatsbürger, kenne sie schon 2 Jahre und sie hat in Manila das Goetheinstitut zur Erlangung deutscher Sprachkenntnisse besucht.
Wir wollen jetzt gerne heiraten, ohne dass sie zurück auf die Philippinen muss, da sie dort eventuell sehr sehr lange auf ein erneutes Visum warten muss um zurückzukommen.
Sogar ein deutscher Standesbeamte hat uns geraten die Heirat in Dänemark durchzuführen, da dies weniger bürokratischen und somit auch zeitlichen Aufwand erfordert.
Die nötigen Papiere hierzu sollten wir innerhalb von 4 Wochen zusammen bekommen.
Jedoch stehen wir dann vor dem Problem, dass sie nach der Hochzeit zurück auf die Philippinen müsste, um dann dort ein Visum auf Familienzusammenführung zu beantragen, was widerrum viel Zeit und auch Geld kostet.
Gibt es die Möglichkeit nach der Heirat und solange sie noch aufgrund ihres au pair Visums hier sein darf, eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen und auch zu erhalten ???
Hallo Herbert Alexander,
eine Heirat in DK ist der einfachste Weg. Nur, es kann/wird Probleme mit der Ausländerbehörde geben. Ich denke, das Ihre Freundin auch dann auf die Philippinen zurück und dort den Antrag auf das Familienzusammenführungsvisum stellen muss. Ich würde die Ausländerbehörde kontaktieren und mit denen darüber reden das Ihr heiraten wollt ( nicht sagen dass Ihr Euch schon von den Philipppinen kennt, sondern das Ihr Euch hier kennen gelernt habt). Der Sachbearbeiter hat einen Entscheidungsfreiraum, und bei gutem Willen bei ihm und gute Argumentation von Ihnen, haben Sie eine Chance das Ihre Freundin/Verlobte nicht auf die Philippinen muss um dort den Antrag auf FZV zu stellen.
Ein Tipp noch www.info4alien.de sollten Sie besuchen und dort das problem schildern. (dort schreiben u.a.a. Mitarbeiter von Ausländerbehörden )
Viele Grüsse
Manfred Possehl
Also ich denke Dänemark ist der beste Ausweg. Andererseits weiss ich, dass der Status des Aufenthaltes Ihrer Freundin nicht dem entspricht was die Ausländerbehörden hier verlangen um sich mit einem deutschen Staatsbürger zu ehelichen. Man muss eine normale Aufenthaltsgenehmigung erlangen.
Aus eigener Erfahrung sage ich nur Sie haben 2 Möglichkeiten welche jedoch mit je einem dementsprechendem finanziellem Aufwand verbunden sind:
Sie heiraten und Ihre Freundin fliegt zurück, beantragt dort aufgrund der Heiratsurkunde ein neues Einreisevisum und erhält nachdem sie zurück ist diesen Aufenthalt.
Oder
sie nehmen sich einen guten Anwalt. Ich habe gehört dass es möglich ist durch einen guten Anwalt einen Aufenthaltsstatus ändern zu lassen.
Aber als erstes müssten sie heiraten. In beiden Fällen.
Das wäre meine Antwort. Aber ich schreibe nur aus eigener Erfahrung. Vielleicht hat sich das Gesetzt ja mittlerweile geändert. Hoffentlich.
Ich wünsche Euch viel viel Glück! Das ist wirklich ein sehr lästiger Prozess…
heiraten in der BRD solange sie noch eine Aufenthaltstitel hat. Dann klappt auch der Rest.
Die Ratschläge mit Dänemark sind m. E. nur dumm. Auch in Dänemark müssen Unterlagen vorgelegt werden. Dort gibt es keine Beratung (z.B. zur Namensfürhung). Erforderlich ist auch ein Mindestaufenthalt in Dänemark (kannst du dir die Hotelkosten so lange leisten?). Und die Heiratsurkunde darfst du dann auch noch gegen Geld übersetzen lassen. In der BRD heiraten jährlich Tausende, als ob das hier nicht auch geht. Warum soll das nur bürokratisch sein? Habt ihr euch überhaupt schon mal beim deutschen Standesamt erkundigt? Arbeit hat da nur der Standesbeamte.
Aus dieser Konstellation habe ich leider noch keine Erfahrungen. Meist ist es so, dass Au Pairs immer noch ein Studium an die Geschichte hängen und dann heiraten.
Bevor ich falsche Ratschläge gebe, kann ich nur sagen, dass Visaverstöße des Öfteren heilbar sind, was dann aber meistens auf Vorgesetztenebene entschieden wird.
M.E: stellt das alles nicht so ein Problem dar, solange ihr momentaner Aufenthalt für eine Au Pair (müsste nach § 18 III sein) gültig ist und sie aus Dänemark wieder legal nach Deutschland einreist.
Aber Sie müssen sich darauf gefasst machen, dass sie deutsch sprechen kann, zumindest einfache Sprachkenntnisse, sowie dass verstärkt ein Auge auf Ihren Lebensunterhalt geworfen wird.
Zur Sicherheit würde ich Ihnen aber nochmal nahelegen, eventuell bei einem anderen Experten um Rat zu fragen, oder sich direkt an die Ihrige Ausländerstelle zu wenden.
herzlichen Dank für die Frage zum Ehegattennachzug.
Unter gewissen Voraussetzungen ist es möglich, dass Ihre Freundin nicht mehr Visum zum Zwecke des Familiennachzugs in den Philippinen beantragen muss.
Dann kann direkt bei der Ausländerbehörde am Ihrem gemeinsamen Wohnsitz die Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Das wäre etwa der Fall wenn erst durch die Heirat - nach der Einreise nach Deutschland ein Anspruch auf Ehegatttennachzug besteht.
Zwar wird die Heirat in Dänemark leichter sein und sollte auch auf jedenfall während der Dauer der Aufenthaltserlaubnis erfolgen, allerdings machen dann die Ausländerbehörden häufig Schwierigkeiten.
Wenn noch ausreichend Zeit für die Heirat in Deutschland besteht, sollt diese erst versucht werden.
Allerdings können Sie auch bei der Ausländerbehörde direkt nachfragen, ob diese bei einer Heirat in Dänemark keine Schwierigkeiten machen werden.
Gern bin ich Ihnen bei der Vertretung gegenüber der Ausländerbehörde behilflich.
Hallo Herbert, das hängt ein bisschen von der Ausländerbehörde ab. Ihr müsst auf jeden Fall heiraten solange die Aupairtätigkeit noch ausgeübt wird, da ansonsten die Aufenthaltserlaubnis erlischt (s. Auflagen in der Aufenthaltserlaubnis). Für einen Wechsel der Rechtsgrundlage wäre grundsätzlich eine Ausreise und Einreise mit dem entsprechenden Visum erforderlich. Nach § 5 Abs. 2 AufenthG kann jedoch davon abgesehen werden. Das entscheidet aber die Ausländerbehörde. Also bitte fragt dort nach. Gruß Maike
es ist auf jeden Fall ein Gespräch mit dem Ausländeramt zu suchen. Meiner Ansicht nach wird sich eine Rückkehr und Neuausstellung eines Visums zur Familienzusammenführung nicht verhindern lassen. Es ist dabei zu beachten, dass Entscheidungen zu Visumserstellungen von den Botschaften autonom getroffen werden.
Es soll ja eben der Sinn der ursprünglichen Visumserteilung nicht während des Aufenthaltes verändert werden. Wenn das so wäre, dann bräuchte man keine Visa mit speziellen Zwecken ausstellen. Eine Möglichkeit kann tatsächlich die Ausreise und Heirat in einem Schengenstaat sein.
Bitte trotzdem Ausländeramt und/ oder Anwalt befragen.