Ausländerrecht

Liebe/-r Experte/-in,
meine Schwester ist seit knapp 1,5 Jahren mit einem Ausländer verheiratet. Er hat aufgrund dieser Heirat die Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Nun stellte sich heraus, dass es von seiner Seite aus, keine Liebesheirat war und der „Prinz“ entpuppte sich als eben keiner. Er hat mittlerweile einen festen Job. Nun würde meine Schwester gerne wissen, ob er nach einer Scheidung ausgewiesen werden würde. Ich glaube, das würde sie dennoch nicht wollen, da es bei ihr Liebe war und ich glaube immer noch ist.
Was wird dann passieren und was sollte sie beachten oder tun. Es wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte. Vielen lieben Dank

Hallo

Sorry, aber ich bin kein Experte, ich interessiere mich nur für das Thema, da es mich selber betrifft, daher kann ich leider keine Auskunft geben…

LG

Hallo Doris-Christine,

mein letzter Kenntnisstand ist der, dass der Ehepartner Ihrer Schwester eine Ausweisung befürchten muss, wenn die Ehe kürzer als 2 Jahre bestanden hat. Nach Ablauf dieser 2 Jahre, hat er unter normalen Umständen einen eigenen Anspruch auf Verlängerung seines Visums um ein weiteres Jahr, unabhängig ob die Ehe noch besteht… Für die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung, muss er eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit von 60 Monaten nachweisen.

Ich empfehle, sich anderweitig beraten zu lassen, es gibt div. Hilfsorgansationen für Ausländer in Deutschland, welche auch eine preisgünstige Rechtsberatung anbieten, eine davon z.B. " Die Karawane" hier in München, gibt es meines Wissens auch noch in anderen Großstädten gibt.

Hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald Maier

Liebe/-r Experte/-in,
meine Schwester ist seit knapp 1,5 Jahren mit einem Ausländer
verheiratet.

Er wird einen „Befristeten“ Aufenthaltstitel haben. In einem halben Jahr wird er den verlängern wollen, spätestens nach 3jahren aufenthalt hier. Dazu wird deine schwester unterschreiben sollen. kann sie ja verweigern, sicherlich aber wenn es später um den unbegrenzten Aufenthaltstitel geht. Solange er den nicht hat, wird er sich anständig benehmen.
Solange er für seinen Lebensunterhalt selbt sorgen kann, wird er nicht ausgewiesen werden.
Falls sie sich scheiden läßt und er später keine lust mehr zum arbeiten haben sollte, wird sie froh sein. denn solange sie verheiratet sind, müßte sie für ihn aufkommen. das könnte sehr unangenehm werden.
viel glück