ausländerrecht

Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,
ich bin 19 Jahre alt und bin hier in Deutschland / Marl (Nrw) geboren.
Ohne irgendwas zu dramatisieren, ich habe keine Perspektive in meinem Leben.
Ich geh zwar noch in die 12. Klasse und mache da mein Abitur , weiss aber nichts mit meinem leben anzufangen , nachdem ich mit der Schule fertig bin , da ich aufgrund der Duldung keine Arbeitserlaubnis habe. Mein Vater soll angeblich aus der Türkei stammen , hat jedoch nur einen libanesischen „Lessaiz Passer“ .
Aus irgendeinem Grund den ich bis heute nicht verstehe , muss ich auch darunter leiden.
Also die Ausländerbehörde Marl verlangt dass ich mir einen türkischen Pass besorge , irgenwie !
War schon mit einem türkischen Anwalt bei türkischen Konsulat in Münster, was nicht viel gebracht hat. Die Mitarbeiter dort konnten mir dort auch nur sagen dass mein Vater seit 2003 ausgebürgert ist und ich ja nicht in der Türkei regestreiert bin und ich keine Chance habe einen Türkischen Pass zu erlangen.
Man hat uns lediglich einen weiteren Termin zugeteilt um mit höherrangingen Mitarbeitern zu sprechen.
Meine Frage ist nun was ich vom Ausländeramt zu erwarten habe wenn ich jetzt wirklich keinen Pass bekomme. Damit hätte ich doch eigentlich schon die Pflicht zur bemühung der Passbeschaffung erfüllt. Ich möchte nähmlich meinen Führerschein machen , und mir wurd heute im Str.verkehrsamt gesagt dass das unter keinen umständen( auch nicht mit einer Identitätsbestätigung von Amt) geht. Nur mit einem „Ausweissersatz“ könnte ich den machen. Und den bekommt man doch wenn man keinen Pass in absehbararzeit oder garkeinen beschaffen kann. Also dann haut bitte in die Tasten.
Ich bin sehr dankbar für jede Antwort von euch Experten :wink:

Lg sonix1255

19 Jahre alt und bin hier in Deutschland geboren.
12. Klasse Abitur ,
aufgrund der Duldung keine Arbeitserlaubnis
Vater angeblich aus Türkei,nur einen libanesischen „Lessaiz Passer“ .

  • Ausländerbehörde Marl verlangt türkischen Pass irgenwie !
  • türkischer Anwalt bei türkischem Konsulat
    in Münster,Mitarbeiter konnten nur sagen:
    -Vater seit 2003 ausgebürgert
    -und ich nicht in Türkei regestriert
    -und keine Chance auf Türkischen Pass
    lediglich einen weiteren Termin zugeteilt um mit höherrangingen Mitarbeitern…
    ich

doch eigentlich schon die Pflicht zur bemühung der
Passbeschaffung erfüllt. Ich möchte Führerschein machen , und Str.verkehrsamt gesagt dass das unter keinen umständen( auch nicht mit einer Identitätsbestätigung von Amt) geht. Aber mit einem"Ausweissersatz" könnte ich den machen. Und den bekommt man wenn man keinen Pass in absehbararer zeit beschaffen kann.
Lg sonix1255

also ich antworte mal spontan, sonst muß ich mich belesen, dazu ist es für heute zu spät.
wer hier geboren ist(oder dessen ein elternteil deutscher ist), ist eigentlich deutscher und hat ein recht auf paß usw.
(für leute die duldung haben aufgrund von abgelehntem asyl sieht das wesentlich komplizierter aus)

das amt wird wohl vorschlagen
(da die geburtsurkunde beweist dass du hier geboren bist)einen ganz normalen deutschen paß zu beantragen…
das wäre die sinnvollste lösung.

wenn alle ämter sich stur stellen, kann man versuchen, ein fernsehteam zu gewinnen…nur mal als idee

denke ich wie gesagt jetzt spontan.

m.f.g.massigi@

Hallo Sonix,

was ist eigentlich mit Deiner Mutter? Welche Staatsangehörigkeit hat Diese und wo wohnt sie?

Gruss DD

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Also meine Mutter ist ím Libanon geboren hat auch einen Lezzais Passer. Auf ihrer Duldung steht jedoch nur ungeklärt weil der Lezzais Passer nicht in Marl anerkannt wird.
Aber im Libanon bin ich nicht eingetragen und brauch da erst garnoicht fragen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo, leider schreibst Du nicht welche Staatsangehörigkeit Deine Mutter hat. Sollte sie Deutsche sein, hast Du seit Geburt auch die D Nationalität. Sollte sie Türkin sein, müsstest Du dann auch die Türkische Nationalität haben.
Hier ein Tip :
http://www.info4alien.de/

besuche die Seite mal, dort schreiben u.a.a Mitarbeiter von Ausländerbehörden !
Toi Toi TOI
M.P.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Leider fällt mir zu Ihrem Problem keine Lösung ein. Was ich jedoch nicht ganz verstehe: Wenn Sie hier in Deutschland geboren wurden, sollten Sie doch die Deutsche Staatsbürgerschaft, zumindest die Vorläufige, besitzen. Und es muss doch eine Geburtsurkunde vorhanden sein, die Ihre Geburt bestätigt. Und wenn Sie in der Türkei als Staatsbürger nicht registriert sind, fragen Sie doch mal Ihre Mutter wo sie registriert wurden.

MfG
felixhenn

Ich habe eine deutsche geburtsurkunde und bin nur in deutschland regestriert und nirgendwo anders. Aber anscheinend intressiert das beim AE keinen.

Haben Sie es schon einmal über die vorübergehende doppelte Staatsbürgerschaft versucht?

MfG
felixhenn

Welche Staatsbürgerschaft , die Ausländerbehörde will mir doch noch nichtmal eine aufenhaltserlaubnis geben. Einen anderen pass hab ich auch nicht , und bekomme auch nirgends einen.
Ich bin sozusagen nirgends erwünscht , keiner will mich haben :smile:

Wenn Sie in Deutschland geboren wurden, haben Sie doch Anrecht auf zwei Staatsürgerschaften bis Sie 21(?) sind. Eine davon ist die Deutsche.

MfG
felixhenn

Also bei mir stand bis vor kurzem noch auf der Duldung Staatsangehörigkeit ungeklöart .jetzt aber steht da türkei obwohl ich keinen pass nicht habe . die begründen das damit in dem sie sagen ja mein vater WAR mal türkischer staatsbürger

Hallo,
normalerweise müsste dir dein zuständiges Ausländeramt einen Ausweisersatz ausstellen sobald du ihnen mitteilst das du keinen Pass beschaffen kannst. Dies geht innerhalb eines Tages. Natürlich werden sie weiterhin darauf bestehen das du dir einen besorgst, aber du kannst entsprechende Nachweise vorlegen das du keinen bekommst. Da du allerdings in Deutschland geboren bist, würde ich versuchen einen deutschen Pass zu bekommen. Setz dich am besten mal mit deinem zuständigen Passamt in Verbindung. Einen Ersatzausweis holst du dir am besten mit der Begründung das du in Urlaub fahren möchtest aber keinen gültigen Ausweis besitzt. Sie müssen dir auf jeden Fall einen ausstellen, allerdings für wie lange liegt in derem Ermessen. Allerdings kann dieser Ersatzausweis auch nochmal verlängert werden.
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

Hallo,
zunächst uss ich mich entschuldigen. Ich war lange nicht hier drin aktiv. Ich bitte darum, mich über die aktuelle Sitiation in Kenntnis zu setzen. Ggf. telefonisch: 0 15 77 3 14 20 13. Bitte ab 13 Uhr.

Mit freundlichen Grüßen

pro integration Ausländerhilfe e. V. Duisburg
Hans W. Nilles

  1. Vorsitzender