Ausländerrecht : äthiopische Tochter eines deutsch

Hallo,
ein Freund der gerade in Äthiopien ist hat mir eine sehr schwierige Frage gestellt. :
Es gibt dort eine junge Frau, 30 Jahre alt.
Sie wurde in Deutschland gezeugt und in Äthiopien geboren.( Mutter war mit dem Vater verheiratet)
Es gibt eine Scheidungsurkunde, welche die Zeugung in Deutschland und die Vaterschaft ( der Vater ist Deutscher, auch von der Abstammung her )bestätigt.
Der Mutter wurde das alleinige Sorgerecht zugesprochen.
Frage : Gibt es eine Chance für die junge Frau, auf Grund dieser Voraussetzungen die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten?
Liebe Grüße!

Das ist ja wirklich sehr knifflig. Da muß ich passen und empfehle den Weg zum Fachmann - glaube aber, daß die Chancen für einen deutschen Pass eher schlecht stehen.
Herzliche Grüße!

Hallo,
es tut mir leid, aber ich kenne die Antwort nicht.
Liebe Grüße
Sabine

Hallo,

kann dir die Frage leider nicht beantworten, gefühlsmäßig denk ich eher Nein. Aber vlt. hilft dir diese Seite weiter: http://www.info4alien.de/ - da gibt’s heute (wie jeden Montag) auch einen Chat!

Liebe Grüße!

Hallo. Ich bin kein Jurist, für genauere Details müssten Sie sich also an jemand anderen wenden. Sofern ich weiss hängt die Möglichkeit deutscher Staatsbürgerschaft in diesem Fall von der offiziellen Anerkennung der Vaterschaft von Seiten des Vaters ab. Wenn also der Vater Deutscher ist und die Tochter als die Seine anerkennt, müsste es möglich eine Deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen. Andernfalls fürchte ich, dass es überaus schwierig, wenn auch nicht unmöglich, wäre.
Liebe Grüße und alles Gute! Jacob

Hallo
leider kenn ich mich damit nicht so gut aus, aber zu allererst muß einmal festgestellt werden, welche Staatsangehörigkeit die junge Frau hat.
Sollte sie die äthiopische haben, wird es glaub ich schwierig.Man kann die Staatsangehörigkeit durch Abstammung erlangen, aber wenn sie diese von der Mutter schon hat…
Leider kann ich diese rechtlichen Aspekte nicht beantworten. Ich würde einen Rat bei einem Anwalt empfehlen, der auf Staatsbürgerschaft spezialisiert ist. Eine Erstberatung kostet nicht alle Welt.
Gruß Bea

Hallo,

ich war etwas ueberrascht denn ich hatte ganz vergessen das ich mich hier als Aethiopienexperte eingetragen hatte :smile:

Ich bin aber kein Rechtanwalt oder so. Erfahrungsgemaess denke ich das haengt von der Staatsbuergerschaft von Vater und Mutter ab.

Da der Vater Deutscher ist, sollten die Chancen gut stehen.

Unsere Tochter (ich bin DE Staatsbuerger meine Frau ET, wo das kind gezeugt wurde ist m.E. voellig irrelevant und kann ja beim besten willen nicht nachgewiesen werden???) hat die Deutsche Staatsbuergerschaft (aber bis zum 18. Lebensjahr auch die Deutsche).

Im Zweifel beim AUslaenderamt fragen (und nicht abwimmeln lassen aber immer schoen freundlich bleiben)
Oder ggf. bei der Deutschen Botschaft.

Kennen Sie die Website info4alien oder http://www.verband-binationaler.de/ ?
Da kann man sicher auch helfen.

Viele Gruesse,

A.

Einen guten Morgen! Dies ist doch eine sehr spezifische juristische Frage, als Arzt kann ich dazu gar keine Stellung nehmen. Mein Vorschlag: einfach mal an das Auswärtige Amt in Berlin die Anfrage stellen. Viel Erfolg! Grüße Dr. R. Drechsel.