Ausländerrecht - Anfrage nach 20 Jahren

Hallo,

wie ist es, wenn ein schwedischer Staatsbürger (EU-Beitritt 1995) in Deutschland geboren wurde und seinen Wohnsitz auch nie in Schweden oder einem anderen Land hatte? Jetzt fordert die Ausländerbehörde aus heiterem Himmel nach zwanzig Jahren Lebenszeit in Deutschland, dass unverzüglich die folgenden Unterlagen beizubringen sind, ohne dass ein Grund oder die rechtlichen Grundlagen genannt werden:
– Kopie des Ausweisdokumentes
– Biometrisches Passbild
– Kopie der Geburtsurkunde
– Schulzeugnisse
– Lebenslauf soll in einem pers. Gespräch geklärt werden

Ist dieses unter Berücksichtigung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung sowie den für Unionsbürger geltenden Rechten möglich?

Ich freue mich auf Eure Antworten.

Viele Grüße
Daniel

Hallo,

ohne auf die rechtliche Grundlage der (in meinen Augen seltsamen) Aufforderung der ALB einzugehen: Diese Aufforderung ist ein Verwaltungsakt und gegen den ist ein Widerspruch möglich. Den würde ich einlegen, so dass die ALB die Maßnahmen eingehend begründen muss.

Gruss

Iru

[MOD] Vollzitat entfernt

Hallo Iru,

ich habe bei der ALB schriftlich angefragt und einen Rückruf einer sehr freundlichen Dame erhalten, die mir erklärte, dass ich eine Freizügigkeitsbescheinigung benötige. Warum sie dazu das Zeugnis sowie ein biometrisches Passbild benötigt, konnte sie aber selber nicht erklären. Auch nach mehreren Nachfragen kam nur die Antwort, dass es so üblich sei.

Vielleicht kann hier jemand eine Erfahrung einbringen, ob eine Freizügigkeitsbescheinigung überhaupt notwendig ist und ob wirklich ein Zeugnis und Passbild benötigt wird.

Im Übrigen steht im schwedischen Reisepass der eindeutige Hinweis, dass das Kopieren nicht gestattet ist???!!!