Ausländerrecht/Ausweis

Hallo,

das Gymnasium will einem Kind Schulabschlusszeugnis nicht ausstellen/rausgeben, weil es keinen Ausweis hat, sondern einen Ersatz von Ausländerbehörde für 6 Monate. Ist das legitim?
Was muss man dagegen machen?
Danke im Voraus

tevan100

Hallo!

Kann keinen Zusammenhang erkennen warum Schule kein Zeugnis erteilt !

Dass das Kind die Schule besucht und den Abschluss erreicht hat steht doch hoffentlich fest und kann nicht an den Ersatzpapieren scheitern.

MfG
duck313

Hallo,

a. in welchem Bundesland liegt das Gymnasium?
b. weil sich die Person nicht mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen kann?
wird
c. die Herausgabe von welchem Zeugnis (letzte besuchte Klasse oder Abiturzeugnis?) verweigert?

vdmaster

Ergänzende Fragen
d. welche Nationalität hat die Person?
e. welchen rechtl. Aufenthaltsstatus hat die Person?

a. NRW
b. Ausländeramt gibt nur Erzatzausweis aus, ohne Bild
d.Ukrainisch
e. in DE geboren, unbesfristet

Das ist meine Frage, warum die Schule kein Abi-Zeugnis ausstellt? JA - ERSATZAUSWEIS. Es gibt keinen Grund einen Anwalt für teures Geld zu engagieren!!! Was soll man tun? DANKE IM VORAUS
LG tevan100

c. Abiturzeugnis, ja

Hallo,

falls ich Dich richtig verstanden habe, dann verweigert ein Gymnasium in NRW nach abgelegter und bestandener Abiturprüfung die Herausgabe des Zeugnisses.

Der erfolgreiche (volljährige?) Prüfling ist ukrainischer Staatsbürger mit unbefristetem Aufenthaltsrecht in Deutschland und hat keinen ukrainischen Pass. Die Ausländerbehörde hat ihm einen auf sechs Monate befristeten Ersatzausweis ohne Lichtbild ausgestellt. Soweit alles richtig?

Hier einmal ein Ansatz: http://de.wikipedia.org/wiki/Reisepass#Passpflicht_f…

Wieso besorgt sich die Person nicht einfach einen ukrainischen Pass?

vdmaster

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Und noch etwas
http://dejure.org/gesetze/AufenthV/4.html
(2) Passersatzpapiere nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 3 und 4 enthalten neben der Angabe der ausstellenden Behörde, dem Tag der Ausstellung, dem letzten Tag der Gültigkeitsdauer und der Seriennummer sowie dem Lichtbild und der Unterschrift des Inhabers des Passersatzpapiers ausschließlich folgende sichtbar aufgebrachte Angaben über den Inhaber des Passersatzpapiers: (…)

Da sollte er oder sie sich die richtigen Ersatzpapiere mit Lichtbild besorgen. Dann wird auch das Gymnasium das Zeugnis herausgeben. Übrigens hätte schon vor und während der Prüfung auf Verlangen jederzeit ein Pass oder Ersatzausweis mit Lichtbild vorgelegt werden müssen. Hat mans nicht, dann ist die Prüfung damit evtl. schon beendet.

vdmaster

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