meine Frau aus Thailand kam ursprünglich als Aupair nach D.
Im Visumsantrag hat sie jedoch nicht angegeben, dass sie in Thailand eine Tochter hat, welche bei ihrem Ex-Freund (dem Vater der Tochter) lebt.
Ist es ein Problem, wenn sie jetzt bei der Antragstellung auf einen Aufenthaltstitel nach Heirat mit deutschem Staatsbürger angibt, dass sie eine Tochter hat, die in Thailand lebt?
Oder muss sie dies garnicht angeben?
Falls sie es nicht angibt, kann ihr vorgeworfen werden, dass sie es vorsätzlich verschwiegen hat und somit ein eventuell erteilter Aufenthaltstitel wieder zurückgenommen werden?
Hallo, da würde ich mir nicht so viele Gedanken drüber machen, aber bitte jetzt angeben im Antrag, dass sie ein Kind hat. Sie kann ja sagen, dass sie es im Visumantrag vergessen hat.
Es könnte nur Probleme geben, wenn das Kind irgendwann mal nach Deutschland kommen soll und es hat noch niemand zuvor gehört, dass sie überhaupt ein Kind hat.
Mit ihrem jetzigen Aufenthalt hat das aber nichts zu tun.
Gruß Maike