Ausländerrecht - Lebenspartnerschaft

Angenommen ein Indonesier hat den Aufenthaltstitel als Studienvorbereiter. Nun verliebt er sich und möchte mit einem Deutschen eine Lebenspartnerschaft eingehen.

Müsste er Deutschland zuerst verlassen?
Oder könnte er bleiben?
Wie wäre es mit Unterlagen aus seinem Heimatland, die man braucht für das Eingehen einer PArtnerschaft. Dürfte er Deutschland verlassen um sie zu beschaffen in seinem HEimatland oder darf er nicht? Darf er dann wieder einreisen?

Könnte alles hier in Deutschland erledigt werden?

Hi

Angenommen ein Indonesier hat den Aufenthaltstitel als
Studienvorbereiter. Nun verliebt er sich und möchte :mit einem Deutschen eine Lebenspartnerschaft eingehen.

Eine Art Ehe? Also eingetragene Lebenspartnerschaft, oder „nur“ reines zusammenleben?

Müsste er Deutschland zuerst verlassen?

Nicht unbedingt.

Oder könnte er bleiben?

Mit einem gültigen Pass und einer gültigen AUfenthaltserlaubnis spricht nichts dagegen.

Wie wäre es mit Unterlagen aus seinem Heimatland, die :man
braucht für das Eingehen einer PArtnerschaft. Dürfte :er
Deutschland verlassen um sie zu beschaffen in seinem
HEimatland oder darf er nicht?

Mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis kann man ein- und ausreisen soviel man möchte. Allerdings kein Aufenthalt im Ausland über 6 Monate ununterbrochen.

Darf er dann wieder einreisen?

Ja, siehe Antwort auf vorherige Frage.

Könnte alles hier in Deutschland erledigt werden?

Kommt drauf an. Ich gehe davon aus, dass du eine eingetragene Lebenspartnerschaft meinst.
Damit können dir Experten über Eheschliessungsurkunden helfen oder die örtlichen Standesämter.
Sollte dein Partner mit zweiter Staatsangehörigkeit Indonesisch sein, kann es sein, dass Ihr den Lebensunterhalt sichern müsst.

Versuch es doch mal unter www.info4alien.de. Dort kann man dir sicher in Sachen Dokumentenbeschaffung weiterhelfen.

LG

Ich kann leider keine Auskunft geben, da ich selber nur INTERESSIERT bin an dem Thema, aber kein Experte bin.

Leider kann ich zu diesem Thema nichts beitragen.

trotzdem danke für deine antwort.

Ich kann leider keine Auskunft geben, da ich selber nur
INTERESSIERT bin an dem Thema, aber kein Experte bin.

trotzdem danke für deine antwort.

Leider kann ich zu diesem Thema nichts beitragen.

Hi

Angenommen ein Indonesier hat den Aufenthaltstitel als
Studienvorbereiter. Nun verliebt er sich und möchte :mit einem Deutschen eine Lebenspartnerschaft eingehen.

Eine Art Ehe? Also eingetragene Lebenspartnerschaft, oder
„nur“ reines zusammenleben?

Ehe = eingetragene Partnerschaft

Müsste er Deutschland zuerst verlassen?

Nicht unbedingt.

Oder könnte er bleiben?

Mit einem gültigen Pass und einer gültigen
AUfenthaltserlaubnis spricht nichts dagegen.

er hat nur Aufenthaltstitel kein erlaubnis, oder ist das gleich?

Wie wäre es mit Unterlagen aus seinem Heimatland, die :man
braucht für das Eingehen einer PArtnerschaft. Dürfte :er
Deutschland verlassen um sie zu beschaffen in seinem
HEimatland oder darf er nicht?

Mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis kann man ein- und
ausreisen soviel man möchte. Allerdings kein Aufenthalt im
Ausland über 6 Monate ununterbrochen.

Darf er dann wieder einreisen?

Ja, siehe Antwort auf vorherige Frage.

Könnte alles hier in Deutschland erledigt werden?

Kommt drauf an. Ich gehe davon aus, dass du eine eingetragene
Lebenspartnerschaft meinst.

ja das meine ich.

Damit können dir Experten über Eheschliessungsurkunden helfen
oder die örtlichen Standesämter.
Sollte dein Partner mit zweiter Staatsangehörigkeit
Indonesisch sein, kann es sein, dass Ihr den Lebensunterhalt
sichern müsst.

gibt es hier Experten für Eheschliesungsurkunden?
er hat nur indonesische Staatsangehörigkeit

Versuch es doch mal unter www.info4alien.de. Dort kann man dir
sicher in Sachen Dokumentenbeschaffung weiterhelfen.

danke

LG

Hallo Tojo,

danke, dass Du mich ausgewählt hast. Leider muss ich sagen, dass ich dem Fall nicht wirklich weiterhelfen kann, das übersteigt meine Kenntnisse. Kann nur empfehlen sich mal bei den betroffenen Stellen wie Konsulat etc. zu informieren. Weiterhin gibt es auch viele Beratungsstellen, die kostenlos oder gegen kleines Geld fachkundig beraten. Kenne eine Organisation, die es hier in München gibt „Die Karawane“, dort kann man für € 3,- eine juristische Erstberatung bekommen. Wünsche alles Gute und viele Grüße, Leo

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Ausländerrecht.

Nach § 39 Nr. 1 AufenthV könnte er einen Aufenthatstitel zum Zwecke der Familienzusammenführung beantragen, ohne erneut aus- und einreisen zu müssen, wenn er derzeit ein Aufenthaltserlaubnis nach § 16 AufenthG hat.

Vor der Beantragung - und vor Ablauf des Aufenthaltstitels - sollte er dann bereits zum Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetzt geworden sein.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt
Dr. Wolfgang Buerstedde
Rathausstr. 16
53332 Bornheim

Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.rechtsanwalt-familienzusammenfuhrung.de

hallo,
wie es mit indonesiern ist, weiß ich nicht, kann dir nur im allgemeinen sagen. wenn du eine aufenthaltsgenehmigung hast, dann kannst du ja ein -und ausreisen, solange sie gültig ist. d.h., wenn du papiere zum heiraten holen willst, dann kannst du das machen. wenn du keine aufenthaltsgenehmigung hast, dann musst du eine beantragen, am besten mit deinem zukünftigen partner zusammen beim ausländeramt. ich würde an deiner stelle mit ihm dorthin gehen und sich über die ein- und ausreisebestimmungen umfassend informieren.
viele grüße, xana

danke für die Antwort

danke für die hinweise

selamat siang,
1.das Visum gilt NUR als Studienvorbereiter!
daraus folgt, dass er Deutshland spätestens nach Ablauf des Visums ausreisen muß (es sei den, das Studium fängt direkt danach an)
2.er kann normalerweise seine Heimat zwischendurch besuchen (wie Indonesien damit umgeht,ist Indones.Recht)

Könnte alles hier in Deutschland erledigt werden?

-ich denke, nicht. Bestimmte Papiere wie Geburtsurkunde, Ehefähigkeitsbescheinigung usw. wird wohl nur persönlich ausgehändigt werden.
Plan B:
Die Bürgschaft.
Wenn der angehende „Lebenspartner“ nachweisen kann,dass er für seinen Freund finanziell für ALLES(Lebensunterhalt,Krankenversicherung…)aufkommen kann und sich dazu verpflichtet, könnte das in ein Aufenthaltsrecht münden.
Viel Erfolg
Mas Sigi (Facebook)

Hallo! Das erste Hindernis für eine Aufenthaltserlaubnis (= AE) ist, dass dem, der eine AE zum Zweck des Studiums (incl. Studienvorbereitung) besitzt, „in der Regel“ keine AE zu einem anderen Zweck erteilt werden soll, es sei denn, es besteht ein gesetzlicher Anspruch (die sog. „Ist“-Regelung). Ein gesetzlicher Anspruch besteht in diesem Fall aber nicht. Im Aufenthaltsgesetz gibt es für den vorliegenden Fall nur eine „Soll-“ u. „Kann“-Regelung. D.h. die Erteilung einer AE wird wahrscheinlich ohne Ausreise nicht möglich sein, sondern nur mit Wiedereinreise mit einem neuen Visum zur Familienzusammenführung mit dem Lebenspartner. Bei der Visumerteilung werden dann die Voraussetzungen für eine Familienzusammenführung geprüft (Ist der Lebensunterhalt gesichert? Hat der Ausländer einfache Deutschkenntnisse? Und vor allem: Liegt hier nur eine „Scheinpartnerschaft“ vor, die dazu dienen soll, dem Ausländer einen Aufenthalt in Deutschland zu verschaffen?)
Der Ausländer sollte sich deshalb mit der Ausländerbehörde u. seinem Konsulat in Verbindung setzen, um die notwendigen Formalitäten in Gang zu bringen.
MfG, L.B.

Was heißt „angenommen“. Das Forum ist nicht für hypothetische Fragen!

Unterlagen für die Lebenspartnerschaft beantwortet die Lebenspartnerschaftsbehörde, wer das ist, hängt vom Bundesland ab, i.d.R. das Standesamt.

Den Rest der Frage verstehe ich nicht. Wenn er ausreist, kann er doch wieder mit einem Visum zum Zwecke der Eingehung einer LP kommen.

alwosa
Sorry, ich war im Urlaub

Leider kann ich so genau darauf nicht antworten, weil du von einer Partnerschaft sprichst und nicht von einer Ehe. Weiß nicht wie die Ausländerbehörden dazu stehen :frowning: