Hi
Angenommen ein Indonesier hat den Aufenthaltstitel als
Studienvorbereiter. Nun verliebt er sich und möchte :mit einem Deutschen eine Lebenspartnerschaft eingehen.
Eine Art Ehe? Also eingetragene Lebenspartnerschaft, oder „nur“ reines zusammenleben?
Müsste er Deutschland zuerst verlassen?
Nicht unbedingt.
Oder könnte er bleiben?
Mit einem gültigen Pass und einer gültigen AUfenthaltserlaubnis spricht nichts dagegen.
Wie wäre es mit Unterlagen aus seinem Heimatland, die :man
braucht für das Eingehen einer PArtnerschaft. Dürfte :er
Deutschland verlassen um sie zu beschaffen in seinem
HEimatland oder darf er nicht?
Mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis kann man ein- und ausreisen soviel man möchte. Allerdings kein Aufenthalt im Ausland über 6 Monate ununterbrochen.
Darf er dann wieder einreisen?
Ja, siehe Antwort auf vorherige Frage.
Könnte alles hier in Deutschland erledigt werden?
Kommt drauf an. Ich gehe davon aus, dass du eine eingetragene Lebenspartnerschaft meinst.
Damit können dir Experten über Eheschliessungsurkunden helfen oder die örtlichen Standesämter.
Sollte dein Partner mit zweiter Staatsangehörigkeit Indonesisch sein, kann es sein, dass Ihr den Lebensunterhalt sichern müsst.
Versuch es doch mal unter www.info4alien.de. Dort kann man dir sicher in Sachen Dokumentenbeschaffung weiterhelfen.
LG