ausländerrecht: nach 3,5 Jahren Scheidung!

Liebe Experte!
ich habe folgendes Problem: seit 3,5 Jahren bin ich verheiratet und seit 3 Jahren lebe ich mit meinem Ehemann in Deutschland. Leider ist es so, dass wir uns die letzte Zeit sehr viel gestritten haben und die Liebe, die zwischen uns war, ist nicht mehr da!
Ich möchte mich von meinem Mann trennen. Aber da ich in Deutschland mein Abi gemacht habe und seit Oktober 2009 einen Platz an einer guten Uni habe, möchte ich auf gar keinen Fall zurück nach Russland. Ich weiß aber nicht, welche Rechhte ich hab, wenn ich mit meinem Mann nicht zusammen sein werde??? Vor 3 Monaten waren wir bei der Ausländerbehörde, ich sollte eine unbefristete Aufenthalterlaubnis bekommen, aber da mein Mann sich selbständig gemacht hat (er war vorher arbeitslos) und noch die Untestützung vom Saat erhält, hat die Behörde mir nun wieder eine dreijährige Aufenthalterlaubnis erteilt!
Ich bekomme auch Bafög, um mich und mein Studium finanzieren zu können. Ich weiß aber nicht, ob ich es weiter bekommen werde oder nicht, wenn ich mich von meinem mann trenne!
Falls Sie wissen, wie die rechtliche Lage in meiner Situaion ist, bitte ich Sie um Hilfe!

Danke im Voraus!
Alexandra

Liebe Alexandra,

es tut mir sehr leid, aber ich kann Dir bei Deinem Problem nicht weiterhelfen. Ich habe keine Ahnung vom Ausländerrecht in Deutschland. Die Ausländerbehörde sollte Dir aber doch helfen können.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß Du nach dreijährigem Aufenthalt und Ehe mit einem Deutschen in Deine Heimat abgeschoben wirst! Aber das solltest Du bei den Behörden klären.
Ich wünsche Dir alles Gute und viel Glück!
Deja

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