Hallo, also meiner Meinung nach sollten Sie sich als erstes um die Deutsche Staatsbürgerschaft kümmern, danach um das Studium. Das wäre jetzt Nr. 1 für Sie. Wie ich gelesen habe, haben Sie einen Anspruch auf schnellere Bearbeitung und einen Erhalt auf die Staatsbürgerschaft laut:
"Einbürgerungserleichterungen für bestimmte Personengruppen
Für die unter den Nummern 8.1.3.1 bis 8.1.3.9.2 aufgeführten Personengruppen kommen die dort genannten Abweichungen von den unter den Nummern 1.2 bis 8.1.2.6.2 genannten allgemeinen Grundsätzen für die Ermessensausübung in Betracht.
8.1.3.1
Staatsangehörigkeitsrechtlich Schutzbedürftige
Staatsangehörigkeitsrechtlich schutzbedürftig ist, wer politisch Verfolgter im Sinne des § 51 des Ausländergesetzes ist oder wie ein Kontingentflüchtling behandelt wird (vergleiche Nummer 87.1.2.6) oder staatenlos ist. Staatenlos ist eine Person, die kein Staat nach seinem innerstaatlichen Recht als Staatsangehörigen ansieht.
In diesen Fällen soll entsprechend Artikel 34 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und Artikel 32 des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen die Einbürgerung erleichtert und das Verfahren beschleunigt werden. Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Urkunden sollen berücksichtigt werden.
Abweichen von Nummer 8.1.2.2 wird eine Aufenthaltsdauer von sechs Jahren als ausreichend angesehen.
Abweichen von Nummer 8.1.2.4 kann im Zeitpunkt der Einbürgerung der Besitz einer Aufenthaltsbefugnis genügen, wenn sie nach § 70 des Asylverfahrensgesetzes gewährt worden ist, seit sechs Jahre besteht und nach Auskunft des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge nicht damit zu rechnen ist, dass die Feststellung, dass die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 des Ausländergesetzes vorliegen, zu widerrufen oder zurückzunehmen ist.
Als staatsangehörigkeitsrechtlich schutzbedürftig ist in der Regel anzusehen, wer sich durch einen Reiseausweis für Flüchtlinge oder durch einen Reiseausweis für Staatenlose ausweist."
Mein Rat an Sie falls Sie es selbst nicht schaffen: Nehmen Sie sich einen guten Anwalt und lassen Sie sich die Deutsche Staatsbürgerschaft geben. Dann können Sie auch mit dem Studium egal wo anfangen! Und es ersparrt Ihnen eine Menge Arbeit und Ärger egal wo.
Viel Glück!
Gana
hier nochmal der link:
http://vwvbund.juris.de/bsvwvbund_13122000_V61240051…