Ausländerrecht: Studienfachwechsel nach dem 3.Sem

Hallo Anna,

deine Aufenthaltserlaubnis würde nach der Rechtsgrundlage des § 16 I AufenthG erteilt und verländert werden.
Immer dran denken, vor allem bei Behörden: Der Ton macht die Musik, und wie mans in den Wald hineinruft, so schallt es auch zurück. Sei ganz normal freundlich und frag soviel wie möglich.

LG

Hallo,
die „Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz“ geben zu Ihrer Frage folgendes her:

Ziff. 16.2.5: …Ein späterer Studienfachwechsel (d.h. nach mehr als 18 Monaten seit Studienbeginn) kann i.R.d. zu treffenden Ermessensentscheidung zugelassen werden, wenn das Studium innerhalb einer angemessenen Zeit abgeschlossen werden kann (d.h. innerhalb einer Gesamtaufenthaltsdauer in der BRD von 10 Jahren!).
>Das ist in Ihrem Fall wohl gegeben: 3 Sem. studiert + weitere 5 Sem. Tiermedizin = 4 Jahre. Man könnte also sagen, dass es Ihnen innerhalb der nächsten 6 Jahre (!) maximal gelingen müsste, einen Studienplatz zu bekommen. Wenn es Ihnen kurzfristig gelingt, einen Studienplatz in Tiermedizin zu bekommen, müsste m.E. die Ausländerbehörde dies ohne vorherige Ausreise akzeptieren.

Ziff. 16.2.6.2: Kein Fachrichtungswechsel, sondern lediglich eine Schwerpunktverlagerung i.R.d. Studiums liegt vor, wenn der Ausländer eine Bescheinigung der Universität vorlegt, in der bestätigt wird, dass die im zunächst durchgeführten Studiengang (Kulturwissenschaften) verbrachten Semester auf den anderen Studiengang (Tiermedizin) überwiegend angerechnet werden.
>Wäre das bei Ihnen möglich? Eine Anrechnung von 2 Sem. Kulturwissenschaften auf das Studium der Tiermedizin? Ich fürchte, eher nicht.
Es bleibt aber trotzdem bei der ersten Alternative und darauf sollten Sie sich auch durchaus berufen.
Ich drücke Ihnen die Daumen.
Mit freundlichen Grüßen,
Lydia

Hallo Anna,
puuhhh, das ist ein schwerer Fall und Sie haben nur wenig Chancen. Das Recht ist nicht auf Ihrer Seite, leider, aber ich würde versuchen innerhalb des Semesters einen Studiernplatz für Tiermewdizin irgendwo in Deutschland zu finden, nicht nur in München. Vielleicht hat eine Universität bzw. das Amt ein Einsehen. Aber generell sind Sie im 3 Semester und danach ist die Toleranz ausgereizt und Sie müßten tatsächlich ausreisen, leider. Aber ich würde es so versuchen.
Ich wünsch Ihnen viel Glück!
Hoffe ich konnt ein bischen helfen!
Gruß,
D.Neu

Hallo Anna,

wie ich das vestanden könntest du wechseln, wenn du einen Studienplatz bekommst.
Wenn an der Ludwig-Maximilians Universität jetzt kein Platz frei ist geh an eine andere Uni.

Grüße

Im Prinzip haben Sie schon selbst gefunden, wie das geregelt ist. Manchmal wissen die Behörden auch nicht alles. Legen Sie den Text vor und schildern die Situation.