Ausländerstatus in der Schweiz

Wer kann mir bei folgendem Problem weiterhelfen:

ab nächstem Semester werde ich voraussichtlich in der Schweiz studieren (deswegen voraussichtlich, da noch nicht immatrikuliert).

da die Schweiz aber nicht der EU angehört, stellen sich mir ein paar Fragen:

brauche ich eine „Aufenthaltsgenehmigung“ als Deutscher in der Schweiz?
wenn ja, wo bekomme ich eine solche??

darf ich nebenbei jobben/arbeiten während des Studiums bzw. benötige ich dafür eine „Arbeitserlaubnis“?
wenn ja, wo bekomme ich eine solche??

welche sonstigen behördlichen Anforderungen/Bedingungen muß ich mich stellen?

wie sieht es mit der Krankenversicherung aus?
bin ich durch eine deutsche gestzliche Krankenversicherung auch dort weiterhin versichert (weil wohnsitz im Ausland)?

vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!

Hi

ab nächstem Semester werde ich voraussichtlich in der Schweiz
studieren (deswegen voraussichtlich, da noch nicht
immatrikuliert).

super

da die Schweiz aber nicht der EU angehört, stellen sich mir
ein paar Fragen:

brauche ich eine „Aufenthaltsgenehmigung“ als Deutscher in der
Schweiz?

ja

wenn ja, wo bekomme ich eine solche??

Fremdenpolizei/Migrationsamt.

Falls Du promovierst (angestellt), schau mal hier
http://www.pa.ethz.ch/3400_an_international

als Studi guckst Du hier
http://www.study.ethz.ch/

darf ich nebenbei jobben/arbeiten während des Studiums bzw.
benötige ich dafür eine „Arbeitserlaubnis“?

Ja. Typische Studijobs (an der Uni oder in den Semesterferien) sind kein Problem.

wenn ja, wo bekomme ich eine solche??

Fremdenpolizei/Migrationsamt

welche sonstigen behördlichen Anforderungen/Bedingungen muß
ich mich stellen?

Krankenversicherung (obligatorisch), Aufenthaltsbewilligung. Nach 1 Jahr den Führerschein umschreiben.

wie sieht es mit der Krankenversicherung aus?
bin ich durch eine deutsche gestzliche Krankenversicherung
auch dort weiterhin versichert (weil wohnsitz im Ausland)?

Da fragst Du am besten Deine GKV. Meine wollte nicht …

vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!

Wenn Du genauere Angaben gemacht hättest, könnte man Dir wahrscheinlich besser helfen. So muss man raten, was Du wissen willst/musst. Wenn Du z.B. verraten hättest, wohin Du genau willst, hätte man Dir ja die Adressen raussuchen können. So musst Du Dir die Adressen/Telefonnummern selbst raussuchen. Es wäre ausserdem sinnvoll gewesen, wenn Du Deine Staatsangehörigkeit angegeben hättest. So musste ich raten und bin von einer EU-Staatsbürgerschaft ausgegangen.

Ciao R.

Hallo!

Zwischen den EG-Mitgliedstaaten, der EG un der Schweiz gibt es ein Assoziationsabkommen, mit welchem die Personenverkehrsfreiheiten der EG auf die Schweiz ausgedehnt werden.

Hinsichtlich des Aufenthalts bist du in der Schweiz so gestellt, als wäre die Schweiz Mitglied der Europäischen Union.

Gruß
Tom

Hallo!

Zwischen den EG-Mitgliedstaaten, der EG un der Schweiz gibt es
ein Assoziationsabkommen,

Meinst Du die Bilateralen I und II?

mit welchem die
Personenverkehrsfreiheiten
der EG

stufenweise (von mir eingefügt)

auf die Schweiz ausgedehnt
werden.

So weit ist es aber noch nicht.

Hinsichtlich des Aufenthalts bist du in der Schweiz so
gestellt, als wäre die Schweiz Mitglied der Europäischen
Union.

Nein. Das wird sich erst 20014 herausstellen. Bis dahin kann noch viel passiern („Bis 31. Mai 2009 muss die Schweiz in einem referendumsfähigen Bundesbeschluss über die Weiterführung des Abkommens entschieden haben.“).

Es gibt z.Zt. immer noch Kontingente.
"Die Schweizer Bürgerinnen und Bürger profitieren seit dem 1. Juni 2004 von der vollständi-gen Freizügigkeit in den EU-Ländern. Sie haben auf den EU-Arbeitsmärkten dieselben Rech-te wie die EU-Arbeitnehmer. Umgekehrt bestehen aber für EU-Bürgerinnen und Bürger, welche in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit aufnehmen möchten, bis am 31. Mai 2007 weiterhin Kontingente. Bis am 31. Mai 2014 gibt es zudem die Möglichkeit, aufgrund einer Schutzklausel temporär erneut Kontingente einzuführen, falls eine übermässige Zuwanderung stattfinden würde. "
Alle Zitate von http://www.europa.admin.ch/ba/expl/uebersicht/d/inde…
(Bilaterale Abkommen I)
Ähnliches gilt für den Strassenverkehr (Führerschein)

Ciao R.

Hallo!

Du hast mit deinen Einschränkungen vollkommen Recht - da bin ich etwas über das Ziel geschossen, es war auch noch sehr bald in der früh:wink:

Gruß
Tom