Ein Rentner/in besitzt im EU-Ausland eine überwiegend eigen-genutzte Ferienwohnung./-Haus
die er/sie teilweise ab und zu an Bekannte vermietet. Die Einnahmen decken nicht die Aufwendungen. Diese Einnahmen würden im Ausland „ordentlich“ versteuert.
Müssten dann diese Einnahmen zusätzlich auch in Deutschland versteuert werden. Wie handhabt so eine Konstellation der deutsche Fiskus grundsätzlich?
Ist überhaupt eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Fiskus in Deutschland gegeben? Es würden ja bereits wenn überhaupt schon im Ausland ja irgendwelche Steuern veranschlagt werden!
Gruß: magi-i