Hallo,
daß man in D keine Autos mit Zulassung aus dem Ausland fahren darf, wenn man in D wohnt spricht sich ja langsam rum.
Gilt das analog auch für Anhänger, die im Ausland zugelassen sind hinter einem Zugfahrzeug, das in D zugelassen ist?
Also rein praktisch - ein Ausländer hat einen kapitalen Schaden am Anhänger, der nicht sofort repariert werden kann. In der Werkstatt leiht er sich Ersatz und führt seine Reise fort (da hat man ja schon wieder das selbe Problem Zugfahrzeug Land X, Anhänger Land Y). Muß die Werkstatt den Anhänger dann wirklich verladen um ihn zum Kunden ins Ausland zurückzubringen und den eigenen abzuholen? Je nach Aufbau könnte das Verladen z.B. ein Problem mit den erlauben Abmessungen geben und wäre ein aufwändiger Spezialtransport.
Cu Rene