Ausländische Einkünfte bei freiberuflichen Musiker

Hallo,

Ich bin freiberuflicher Musiker und spiele oft im Ausland. Sehr oft, wenn ich im Ausland beim Konzert mitspiele, werden mir vom Honorar 20% Quellensteuer abgezogen, worüber ich eine Bescheinigung kriege. Wie soll ich das ganze nun in EÜR&Kasse 2011 buchen?
Beispiel: 1000,-€ Honorar; 200,-€ 20% Quellensteuer
1). 8200 Erlöse 1000,- €

oder

2). 8200 Erlöse 1000,- Haben
Freie Buchung 8200 Erlöse: 200,-€ Soll

In jedem Fall kommt 1000,- auf die Anlage AUS Ziffer 7 und 200,- Anlage AUS Ziffer 10

Für Antworten wäre ich sehr dankbar!!
Gruss
Thomas

Hi thomasvioline
Leider kann ich Dir zu dieser Angelegenheit keinen Tip erteilen. Was sagt denn ein Steuerberater intern dazu?
MfG John 56

Hallo,

solche Fragen stellst du am besten dem Steuerberater deines Vertrauens.

Liebe Grüße

Hi John56,

ich habe mit zwei Steuerberater gesprochen, und der eine meinte ich soll die Erste Variante benutzen, der zweite sagte, die Zweite Variante sei richtig. Daher war ich ein bisschen verwirrt und dachte jemand hier im Forum hatte schon solche Erfahrungen. Bin ich eigentlich als Bürger berechtigt solche Fragen direkt dem Finanzamt zu stellen?
Gruss
Thomas

Hi thomasvioline
Leider kann ich Dir zu dieser Angelegenheit keinen Tip
erteilen. Was sagt denn ein Steuerberater intern dazu?
MfG John 56

Hallo Thomas,
zuerst eine Frage: Wer zieht Dir die Quellensteuer ab? Bist Du in einem deutschen Ensemble bzw. einem Ensemble welches seinen Geschäftssitz in Deutschland hat und Konzerte im Ausland spielt oder bist Du von einem ausländischen Veranstalter gebucht?
Bist Du selber deutscher Staatsbürger? Das bezieht sich dann auf das Land, wo Du grundsätzlich steuerpflichtig bist.
Meine Erfahrungen in dieser Hinsicht mit den USA sind:
Mir werden pauschal 30% Steuern vom Honorar abgezogen. Auf meine deutsche Steuerschuld kann ich das erst übertragen, wenn ich mindestens USD 20.000,- im Jahr in den USA verdiene. Das verbliebene Honorar muss dann in Deutschland nicht mehr versteuert werden. Das ist binational so geregelt, denn der Arbeitsaufwan d so etwas zu verrechnen steht in keinem Verhältnis. Das dürfte bei allen anderen Ländern auch der Fall sein. Mit der Erfahrung habe ich dementprechend höhere Spesen und sehr viel weniger Honorar. Solange die Bruttosumme für die Veranstalter gleich bleibt, machen die das mit.
Wenn Du für einen deutschen Veranstalter im Ausland spielst und in Deutschland steuerpflichtig bist, dann darf Dir vom deutschen Auftraggeber eigentlich keine Quellensteuer abgezogen werden, denn dann ist das eine Dienstreise ins Ausland.
Wie ist bei Dir also die Situation?

viele Grüße

Alex

Bitte Antworten der Kollegen erfragen/abwarten; nicht mein Gebiet. MfG