Ausländische Einkünfte in Steuererklärung angeben?

Hallo,
ich bin neu hier und habe eine Frage zum Thema ausländische Einkünfte. Ich bearbeite gerade die Steuererklärung von mir und meinem Mann. Er arbeitete 2010 ganzjährig in Holland (holländischer AG), die Steuererklärung wird in Holland erstellt (und die Steuern ebenfalls in Hollang abgeführt).
Meines Wissens unterliegen die ausländischen Einnahmen in Deutschland nur der Progression und sind steuerfrei, da ein DBA besteht. Sehe ich das richtig?
Meine Frage ist nun. . . trage ich den Bruttolohn nur in Anlage N Zeile 21 ein oder auch in Anlage AUS Zeile 36?
Ich habe schon im Forum nachgelesen, aber ein genaues Ergebnis konnte ich für meinen Fall leider nicht finden oder ich hab es überlesen :wink:
Ich hoffe ihr könnt mir helfen!!

Hallo,

Leider kann ich ihnen auch nicht helfen.

Gruß
monika61

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

Hallo,

bin leider kein Experte für Intern. Steuerrecht.

Grundsätzlich haben Sie aber Recht; Ich kann Ihnen aber nicht sagen, wo dies aber eingetragen werden soll.

Sie sollten mal Kontakt mit Ihrem zuständigen Finanzamt aufnehmen. Vielleicht gibt es da einen Ansprechpartner für Intern. Steuerrecht.

Hallo
So genau kann ich dir das leider auch nicht sagen wende dich doch mit der Frage an dein Finanzamt oder schreibe es rein die Berichtigen es dann und du hast eine Begründung.
Ich würde da dann auch persönlich die Steuererklärung abgeben vielleicht hast du ja von einem andren User schon die Antwort.
LG Mausi

ich hab da leider auch keine Ahnung.
Susanne

Hallo,
nur in die Anlage N. Die Anlage AUS wird nicht benötigt. Vgl. Zeile 3 der Anlage AUS, wo die Anlage N nicht genannt wird.
Mit freundlichen Grüßen