Wenn eine ausländische Firma mit eigenen Mitarbeiter in DE Arbeiten ausführt gelten für sie auch die hier üblichen Rechte?
Ich meine Arbeitszeit (Pause) Tägliche max. Überstunden usw.
Wenn ja kann sich ein ausländischer Arbeitnehmer bei grober Verletzung diesen Rechte sich irgendwie wehren, und wie?
Wenn eine ausländische Firma mit eigenen Mitarbeiter in DE
Arbeiten ausführt gelten für sie auch die hier üblichen
Rechte?
Ich meine Arbeitszeit (Pause) Tägliche max. Überstunden usw.
Wenn ja kann sich ein ausländischer Arbeitnehmer bei grober
Verletzung diesen Rechte sich irgendwie wehren, und wie?
Hört sich an, als glaubte eine ungarische Firma, mit dem 1. Mai 2011 sei in Deutschland der wilde Westen ausgebrochen? Selbstverständlich gilt öffentliches deutsches Recht (im Gegensatz zum privat-autonomen Tarifrecht) in Deutschland generell auch für die Beschäftigung von Ausländern durch Ausländer:
Das Arbeitsschutzgesetz und
das Arbeitssicherheitsgesetz (bezüglich der Mindeststandards für betriebliche Arbeitschutzorganisation) Das Arbeitszeitgesetz und
das Bundesimmissionsschutzgesetz (bezüglich der zulässigen Zeitdauer des mit den Arbeiten verbundenen Lärms)
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Das Chemikaliengesetz (bezüglich der Beschäftigung von Arbeitnehmern mit gefährlichen Stoffen und Zubereitungen)
Das Bundesurlaubsgesetz
Das Jugendschutzgesetz
Das Mutterschutzgesetz
Das Entgeltfortzahlungsgesetz (bezüglich krankheitsbedingter Lohnfortzahlung)
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
usw.
nebst aller nachgeschalteten Rechtsverordnungen.
Bezüglich einer Überschreitung der zulässigen täglichen Arbeitszeiten wendet man sich an die Gewerbeaufsichtsämter / den staatlichen Arbeitsschutz, in der Regel sind die in Deutschland angesiedelt bei den Kreisverwaltungen oder Regierungspräsidien, die Detailorganisation ist abhängig vom Bundesland. Google hilft.
Hört sich an, als glaubte eine ungarische Firma, mit dem 1.
Mai 2011 sei in Deutschland der wilde Westen ausgebrochen?
Guter Nachricht, vom Hörsturz kann keine Rede sein:smile:
Danke euch.
Das Problem ist halt, dass diese Versklavten Ahnungslose sind, bei der Auswahl achten die Firmen darauf, dass sie die Sprache außer guten Tag nicht beherrschen.
Auf der anderen Seite wäre der moralische (gesetzliche?) Pflicht des deutschen Auftraggebers (in diesem Fall eine moderne Großfirma)darum sich auch zu kümmern. Das Problem ist ja nicht ganz neu und unbekannt.
So muss ich halt einspringen:smile: