Meine südafrikanische Noch-Ehefrau möchte die Scheidung!
Wir haben zwei kleine Kinder 4+8, wenn sie geschieden ist, stellt sie einen Einbürgerungsantrag, der aber nicht genehmigt wird, da sie schon negative Schufaeintragungen hat!
Sie wird Deutschland verlassen wollen und nach hause zurückkehren wollen. Wie kann ich verhindern, dass ich meine Kinder verliere, die ich so liebe!
Mit der Bitte um Hilfe,danke!
Hallo,
bitte hier anmelden und informieren:
http://www.papa.com/paPPa-Forum/
Ist ohne weitere Informationen zu umfangreich für eine Beratung.
MFG
Keine Angst, so einfach geht das nun auch wieder nicht, soviel ich weiß musst du damit einverstanden sein. Da es wie immer ums Kindeswohl geht wird der Richter sicherlich entscheiden das die Kinder in Ihrer Vertrauten Umgebung und Leben bleiben sollten. Trotzdem brauchst du einen Anwalt.Und halte ein Auge auf deine Kinder während der Scheidung,das du sie in regelmäßigen Abständen ca.alle 2 Tage sehen kannst.
LG
Danke für Deine gutgemeinte Antwort.Ich arbeite die ganze Woche über in München und meine Ex-Frau hat denkompletten Einfluß auf meine Kids, mein Sohn ist auch schon sehr misstrauisch, da er Halt sucht. Ich werde wenn ich es mir leisten kann, ab September in M aufhören und versuchen, meine Zeit den Kindern zu opfern!
Viele Grüße
Hallo,
um erlich zu sein habe ich damit noch nie was zu tun gehabt leider kann ich ihnen nicht helfen.
Ich persöhnlich würde sehen ob es beratungsstellen gibt zum anwalt gehen und auch mit dem jugentamt konatkt aufnehmen.
Es tut mir leid das ich ihnen nicht wirklich helfen kann.
Trotzdem danke für Ihre Meinung,alles Gute.
MFG
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Hallo Iceman,
eine schwierige Frage und eine brandaktuelle noch dazu: Immer häufiger müssen sich nämlich die Gerichte - und zwar die, aller Herren Länder - mit dieser Frage beschäftigen.
Grundsätzlich liegt bei Euch, wenn Ihr zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes verheiratet wart, ein gemeinsames Sorgerecht vor. dieses beinhaltet auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Rein juristisch gesehen DARF Deine Frau also zunächst einmal nicht einfach mit Kind und Kegel abdüsen. Problem dabei: Es kommt trotzdem immer wieder vor. Das ist dann zwar offiziell eine „Kindesentziehung“, die Strafbewährung schreckt aber viele nicht und ist kaum ein Trost, wenn die Kinder erstmal weg sind.
Würde alles seinen richtigen Gang nehmen, dann wird im Falle einer Ehescheidung heute nicht mehr das Sorgerecht einem Ehepartner zugesprochen, sondern es bleibt ein gemeinsames Sorgerecht erhalten. Pferdefuß dabei: Derjenige, bei dem die Kinder leben (also ihren „gewöhnlichen Aufenthalt“ habe, wie es so schön im Amtsdeutsch heißt), der hat automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht inne. Es gibt zahllose einschlägige Fälle, in denen Kinder über diesen Weg gleichsam „legal“ ins Ausland gebracht wurden - weil der andere Elternteil ja jederzeit das Besuchsrecht hat. Muss er dann eben mit dem Flugzeug in die Tat umsetzen.
Langer Rede, kurzer Sinn: Es wird die einzige Möglichkeit sein, bei der Ehescheidung das Sorgerecht für die Kinder zu erstreiten. Da kann das Argument, dass ansonsten zu befürchten ist, dass die Kinder ins Ausland (eine fremde Umgebung, ein fremdes Gesellschaftssystem etc., hier könnte dann die Gefährdung des Kindeswohls unter Umständen greifen) verbracht werden, eventuell ein Argument sein. Auch könnte es die Möglichkeit geben, dass nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht geregelt wird. Das wäre zumindest ein halber Schutz.
Allerdings ist das Familienrecht komplex und sehr Einzelfallabhängig. Deshalb kann ich Dir nur raten, einen versierten Fachanwalt für Familienrecht zu nehmen - den wirst Du brauchen.
Vorab würde ich mich an Deiner Stelle beim Verband bidirektionaler Familien und Partnerschaften informieren, die kennen sich mit dem Problem aus: http://www.verband-binationaler.de/index.php?id=158
Ich hoffe sehr, dass ich damit weiterhelfen konnte, auch wenn meine Antwort sicherlich nicht allzusehr dazu geeignet ist, Dich zu beruhigen.
Herzliche Grüße,
Matthias
Guten Tag,
tut mir leid, ich habe hierzu keine Erfahrung.
Gruß Corazon2611
Leider bin ich kein Rechtsanwalt, daher kann ich nur mit Allgemeinwissen dienen.
Setzen Sie sich mit dem Jugendamt in Verbindung.
Stellen Sie einen Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Familiengericht.
Viel Erfolg, Petra Dahl
Meine südafrikanische Noch-Ehefrau möchte die Scheidung!
Wir haben zwei kleine Kinder 4+8, wenn sie geschieden ist,
stellt sie einen Einbürgerungsantrag, der aber nicht genehmigt
wird, da sie schon negative Schufaeintragungen hat!
Sie wird Deutschland verlassen wollen und nach hause
zurückkehren wollen. Wie kann ich verhindern, dass ich meine
Wenn Ihr das Gemeinsame Sorgerecht habt, Darf deine Frau Ohne deine zustimung Deutschland nicht verlassen und auch nicht weiter als 50 Kilometer weit weg ziehen.
Kinder verliere, die ich so liebe!
Mit der Bitte um Hilfe,danke!
Hallo!
Ihr habt beide das Sorgerecht, da ihr verheiratet seit. Sie kann also mit den Kindern nicht einfach das Land verlassen. Ob man sie zwingen kann das Land zu verlassen und ihre Kinder hier zu lassen, weiß ich nicht. Was ihr aber auch beide habt, ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht und dieses solltest du aufgrund der evtl. drohenden Gefahr einklagen. In der Regel darf der Elternteil, bei dem die Kinder leben, nicht einmal weiter als 200 km vom anderen Elternteil wegziehen, außer es gibt schwerwiegende Gründe (Beruf, neuer Lebenspartner) dafür, welche aber vom Gericht geprüft werden müssen.
Viel Erfolg!!!
LG
Simone
Hallo,
es tut mir Leid, ich war im Urlaub, kann jetzt erst antworten.
Über den Aufenthalt der Kinder entscheiden die Sorgeberechtigten. Das seid ihr, solange ihr das gemeinsame Sorgerecht habt. Auch nach der Scheidung bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Wenn ihr euch nun nicht einig seid, muss das Familiengericht angerufen werden. Entscheidend ist das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das kann einem Elternteil übertragen werden.
Die Sachlage, die du beschreibst, ist kompliziert. Ich würde in jedem Fall einen Fachanwalt für Familienrecht zu Rate ziehen.
Bei der Entscheidung des Gerichts spielt das Wohl der Kinder eine entscheidende Rolle. Inwieweit sind eure Kinder in Deutschland integriert? Gehen sie in den Kindergarten? Haben sie Freunde? Machen sie hier Therapien? Logopädie…? Haben sie Bindungen zu Verwandten? Was ist mit der Sprache? Wie ist die Vater-Kind-Bindung?
Und wie wäre dass Ganze in Südamerika? Außerdem ist wichtig, dass nicht ein Elternteil dem anderen die Kinder entzieht. Wie soll der Umgang aussehen, wenn die Kinder Tausende von KM weg sind? Alles sehr wichtige Fragen, die bei einer gerichtlichen Entscheidung eine zentrale Rolle spielen.
Ich gehe davon aus, dass sehr gewichtige Gründe vorgetragen werden müssten, damit sie die Kinder einfach mit nach Südamerika nehmen kann. Immerhin geht ja mindestens ein Kind bereits in die Schule.
Wenn große Befürchtungen bestehen, dass sie die Kinder mitnimmt, würde ich zügig einen Antrag bei Gericht stellen, evtl. auch vor der Scheidung. Was sagt das Jugentamt? Unbedingt Kontakt aufnehmen, Jugendamt wird gehört und ist an der Entscheidung beteiligt. Und schließlich: was sagen eigentlich die Kinder dazu? Die werden auch angehört.
Nicht lange abwarten: Akitv werden, evtl. eine Beratungsstelle aufsuchen oder einen Väterverein!!!
Grüße
Michael
Hallo „iceman“,
leider komme ich heute erst auf deine Anfrage zurück und möchte versuchen dir meine Einschätzung darzustellen.
Deine Befürchtungen sind nicht aus der Luft gegriffen, auch wenn niemand genau sagen kann wie sich deine Frau verhalten wird.
Du solltest scharf überlegen und dann noch einmal die Lage abwägen, denn die Konsequenzen können dich hart treffen.
Ich berate binationale Partnerschaften seit fast 20 Jahren und habe aufgrund der vielen Fälle natürlich alle Aspekte mittlerweile kennen gelernt.
Leider funktioniert solch eine Verbindung nur sehr selten. Wenn überhaupt, dauert es ein paar Jahre, dann kommen die Probleme hervor und das Drama beginnt.
Die meisten Menschen wollen sich einfach nicht eingestehen, dass die Hauptursache des Scheiterns in mangelnder interkultureller Kompetenz begründet ist. Man meint zwar, dass man den Partner und sein sozio-kulturelles Verhalten bestens einschätzen kann, das ist aber ein Irrtum.
Auch wenn die Anpassung an „unsere“ Verhältnisse oft gut gelingt, kann dauerhaft der Partner aus dem anderen Land seine Herkunft aber nicht abstreifen wie einen Badeanzug. Temperament und landestypische Verhaltensweisen brechen spätestens in einer Krise oder im Streit wieder hervor und lassen das wahre Gesicht hervor blicken.
Daraus kann man dem Partner keinen Vorwurf machen, jeder ist eben so wie er ist! Man sollte auch niemanden versuchen zu verändern, denn das klappt bestimmt nicht.
Was der Grund für das Scheitern der Beziehung in deinem Fall war, ist jetzt auch unerheblich.
Ich habe das nur dazu bemerkt, weil es eine Rolle im Zuge der jetzt anstehenden Trennung/Scheidung haben kann.
Wenn du befürchtest, dass die Kindesmutter (natürlich zusammen mit „ihren“ Kindern!!) das Land verlassen und in ihr Heimatland zurückkehren wird, ist das eine sehr wahrscheinliche Variante.
Zwar kann man versuchen das zu verhindern, meisten kommt aber nichts dabei heraus.
Da ich nicht davon ausgehe, dass du an jedem Wochenende ein Flugticket nach SA kaufen willst/kannst, werden die Umgangs- und Besuchskontakte zu deinen Kindern etwas schwierig.
Wie wichtig dir die Beibehaltung der Kontakte ist, hast du mir nicht geschrieben.
Bevor schlimme Sachen passieren und du dagegen nichts mehr unternehmen kannst, solltest du jetzt darüber nachdenken, was deine Frau zum Bleiben anregen würde.
Warum sollte sie Deutschland verlassen, hat sie das bereits ernsthaft ins Auge gefasst?
Wenn sie mit den Kindern zurück nach SA geht, wird sie kaum Unterhalt von dir bekommen, ist ihr das klar?
Ist bereits ein anderer Partner bei ihr oder eine neue Partnerin bei dir im Spiel?
Aus der Ferne kann ich dir erst Hinweise geben, wenn mir mehr Details bekannt sind.
Zu deiner Information:
Ich weiss wovon ich spreche/schreibe, denn mein Sohn wurde im Alter von 8 Jahren von der Mutter aus Deutschland ins Ausland entführt. Seit dem Tag habe ich meinen Sohn niemals wieder gesehen und keinen Kontakt gehabt. Mittlerweile ist mein Sohn 22 Jahre alt. - Noch weitere Fragen?
Wenn du mit mir weitere Einzelheiten klären möchtest, kann du mir gern direkt schreiben und mich ggf. anrufen: