ich versuche mich im Internet über die Gültigkeit ausländischer Führerscheine (FS) in Deutschland zu informieren und finde nur ungenaue Angaben.
Es ist eine Sache, die mich beruflich angeht, nix privates. Konkret: wie stelle ich fest, daß ich als Halter jemanden mein Auto ausleihen darf.
EU-Bürger dürfen mit EU-FS fahren, aber was ist, wenn der Wohnort nicht mit dem Ausstellungsort übereinstimmt?
Nicht-EU Bürger dürfen nur 6 Monate in D fahren. Gilt das auch z.B. für Schweizer?
Polen (beispielsweise) sind seit 2004 EU-Bürger. Gelten auch polnische FS, die schon 1999 gemacht wurden?
Wer kann mir da eine zusammenfassende Quelle nennen, möglichst ohne Juraexamen verstehbar?
hallo,
bedenke mal dass du da einen wertgegenstand in andere hände gibst.
wenn geklärt ist, wie evtl. schäden abgegolten werden, dann bist du gut beraten.
was nun die fahrerlaubnis für EU-Führerscheine betrifft, da solltest du dich bei der straßenverkehrsbehörde erkundigen.
insbesondere wenn du auch an nicht eu-bürger (schweiz) das fahrzeug abgibst.
die auskünfte die du benötigst, müssen schon exakt ausfallen, denn es geht auch darum dass du niemanden vorsätzlich ein fahrzeug übergibst und damit eine straftat begehst, weil die fahrerlaubnis ungültig ist.
mfg
mpu24
Wird von einem Kfz-Halter erwartet,eine fremde Fahrerlaubnis auch noch auf Gültigkeit zu prüfen ?
Wenn die nach dem Augenschein(EU-Führerschein) für die benötigte Klasse gilt und es sich auch sonst keine Ausschlüsse erkennen lassen,dann ist man m.E. auf der sicheren Seite.
Mehr kann eine Privatperson nicht prüfen,das könnte ja im Zweifel nicht einmal die Polizei oder nur durch intensive Nachfragen,die Zeit brauchen,wenn es z.B. eine Fahrerlaubnis aus Osteuropa(nicht EU) wäre.
Die kann man womöglich nicht mal lesen und nach der Klasse identifizieren.
Wie machen es denn die Autoverleiher ?
Was können die prüfen ? Genügt da nicht der Augenschein des Führerscheines und ggf. der Ausweis,wegen der Anschrift. Und das die Anschrift im Ausland ist,wäre der Normalfall bei Vermietern,denn gerade Urlauber mieten Fahrzeuge.
Ich darf einem Schweizer Bürger nicht mein Auto für eine Probefahrt z.B. aushändigen,obwohl ich mir vorab dessen Führerschein habe zeigen lassen ?
Wenn der z.B. gefälscht sein sollte oder mit einer Sperre belegt wurde,das sehe ich natürlich nicht,aber kann mir das zum Nachteil gereichen ?
Wie sollte ein Privatmann diese Auskünfte bekommen ? Und wie wäre es bei einem Bundesbürger,der mir seinen Führerschein vorlegt. Der kann ja auch gesperrt sein(Fahrverbot),er hat ihn nur nicht abgegeben.
wenn Ihr keine Ahnung habt, dann haltet Euch doch mit Gemeinplätzen zurück! Ich habe ausdrücklich geschrieben, daß es sich nicht um eine private Überlassung geht. Und… die Polizei hat mehr Prüfungsmöglichkeiten, als Du ahnst!
Die Straßenverkehrsbehörde ist logischerweise die richtige Stelle, aber wo verstecken sie die Informationen? Man bekommt nur Infos, wie ich als Deutscher im Ausland fahren darf und nicht umgekehrt. Bei Anrufen kriegt man auch nur solch oberflächliche Auskunft, wie wir drei schon von uns gegeben haben.
Und was ändert sich dabei,ob man Privatperson ist oder Arbeitgeber,der z.B. seinem ausländischen Erntehelfer aus der Ukraine einen Firmenwagen überlassen muß,damit die Erntegruppe aufs Feld gelangen kann ?
Es wird der Führerschein geprüft und das wars auch schon.
Hat denn die Polizei Dir etwas anderes gesagt ? Bist Du denn schon mal auf eine Wache gefahren und hast dezidiert nachgefragt ob und was man beachten muß ?
Woher stammt denn die Info,man müsse bei Ausländern besonderes bedenken wenn man denen seinen Wagen übergibt ?
Sonst frage die KfZ-Versicherung,die könnten sich ja noch am ehesten querstellen,wenn es im Schadensfall ums zahlen geht.
Also wäre kompetent und verbindlich doch mal wieder der gute alte Fachanwalt gefragt, dem man gegen einen gewissen Obolus die entsprechenden Fragen im Rahmen einer Rechtsberatung stellen kann.
Z.B.:
Fachanwälte für Verkehrsrecht
Die Schilderung des Anliegens und der Umfang der Rechtsberatung könnte vorab vereinbart werden. Entweder kenn er sich ganau da gut aus, oder er vermittelt an einen spezialisierten Kollegen.