Ausländische Geburtsurkunde

Hallo,
wenn man bei einer deutschen Behörde eine im Ausland ausgestellte Geburtsurkunde(abgesehen von einer möglichen beglaubigten Übersetzung) vorlegen muss, muss dann diese die Unterschrift des Bürgermeisters der austellenden Gemeinde-, Stadtverwaltung tragen, oder genügt in Deutschland die Unterschrift der Person, die normalerweise diese ausstellt?
Besten Dank im Voraus.
Gruss
Rainer

Hallo Rainer,

wenn man bei einer deutschen Behörde eine im Ausland
ausgestellte Geburtsurkunde(abgesehen von einer möglichen
beglaubigten Übersetzung) vorlegen muss, muss dann diese die
Unterschrift des Bürgermeisters der austellenden Gemeinde-,
Stadtverwaltung tragen, oder genügt in Deutschland die
Unterschrift der Person, die normalerweise diese ausstellt?

Hört sich vielleicht blöd an, aber es ist wichtig, von welchem Land diese Geburtsurkunde ausgestellt worden ist. Danach richtet sich dann auch die Art der Beglaubigung.

LG
Jana

Hallo Rainer,
Hört sich vielleicht blöd an, aber es ist wichtig, von welchem
Land diese Geburtsurkunde ausgestellt worden ist. Danach
richtet sich dann auch die Art der Beglaubigung.

LG
Jana

Hallo Jana,
es wurde mir in einer belgischen(EU-Land) Stadtverwaltung so erzählt, meine deutsche Geburtsurkunde hier in Belgien war auch mit der beauftragten Angestellten Unterschrift immer gut. Die unserer Kinder von hier in Deutschland auch. Da ja in jedem Fall diverse Stempel, einschlmiesslich Dienstsiegel, drauf kommen verstehe ich nicht warum die das wollen.
Gruss
Rainer

Hallo Rainer,

es wurde mir in einer belgischen(EU-Land) Stadtverwaltung so
erzählt, meine deutsche Geburtsurkunde hier in Belgien war
auch mit der beauftragten Angestellten Unterschrift immer gut.
Die unserer Kinder von hier in Deutschland auch. Da ja in
jedem Fall diverse Stempel, einschlmiesslich Dienstsiegel,
drauf kommen verstehe ich nicht warum die das wollen.

Für in Belgien ausgestellte Geburtsurkunden benötigst Du für unsere Behörden hier keinerlei Legalisation oder Apostille. Diese Urkunde kann ohne Bestätigung direkt verwendet werden.

Diese Regelung gilt im Übrigen auch für Heirats- und Sterbeurkunden.

LG
Jana

Zusatz
Um die Frage also erschöpfend zu beantworten: Es genügt die „ganz normale“ Legitimation der Stelle, die sowieso immer derlei Urkunden ausstellt. Keine Extrawürste notwendig.

LG

-)