Ausländische Gesellschaft als Komplementär bei KG

Hallo Leute!

Ich hoffe jemand kann meine Frage beantworten. Seit über einer Stunde suche ich im Internet nach einer Antwort.

Besteht die Möglichkeit, dass eine ausländische Gesellschaft (In diesem Fall eine spanische S.L.) als Komplementär bei einer deutschen KG auftreten kann?

Viele Grüße
KasAss

Hallo,

natürlich geht das.

http://www.gmbhr.de/heft/05_03/akt_in.htm

VG