ich habe vom Finanzamt ein schreiben bekommen, dass ich alle meine ausländischen Kapitalerträge nachreichen soll.
Ich habe ein paar Fonds und Aktien.
Muß ich trotzdem immer in der Einkommenssteuer-Erklärung die Erträge z.B. aus Dividen usw. angeben, auch wenn die Summe des „Freistellungsauftrag für Kapitalerträge“ nicht ausgeschöpft wurde? Auch wurde von mir die Freigrenze für Spekulationsgewinne von 999,-- DM bei weitem nicht ausgenutzt.
Ich finde nirgends was vernünftiges zum Thema Aktien/Fonds und Steuern.
Muß ich trotzdem immer in der Einkommenssteuer-Erklärung die
Erträge z.B. aus Dividen usw. angeben, auch wenn die Summe des
„Freistellungsauftrag für Kapitalerträge“ nicht ausgeschöpft
wurde?
Hallo,
der Freibetrag von DM 3.100 gilt (nur) für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Einkünfte aus ausländischen Aktien, Anleihen oder Fonds zählen aber zur Abteilung „Ausländische Einkünfte und Steuern“. Wenn Du Dir den Mantelbogen des Steuerformulars anschaust, siehst Du auf der zweiten Seite oben das Feld, das Du ankreuzt, wenn Deine Einkünfte aus Kapitalvermögen unter DM 3.100 liegen. Etwas weiter unten findest Du den Verweis auf die Anlage AUS.
Normalerweise wird nicht lange nachgefragt, wenn Du hier keine Einkünfte angibst. Anscheinend hast Du durch irgendwelche Angaben dafür gesorgt, daß der Finanzamtsmensch auf den Gedanken kam, Du hättest ausländische Einkünfte gehabt.
Wenn Du die Einkünfte jetzt nachträgst, heißt das aber nicht zwangsläufig, daß Du auch mehr Steuern zahlen mußt. Durch bereits gezahlte Quellensteuern kann es sogar zu einer Rückerstattung kommen.
Du hast von Deiner Fondsgesellschaft, wenn Du das Investmentkonto direkt dort führst, eine Erträgnisaufstellung bekommen, auf der aufgeführt ist, welche Einkünfte und Steuern angefallen sind. Meistens wird auch direkt angegeben, in welchem Feld der Steuererklärung welcher Wert anzugeben ist. Ich denke aber nicht, daß es ein Problem ist, die Aufstellung direkt ans Finanzamt zu schicken (Kopie machen!) und die sich dann durchkämpfen.
Hast Du die Fondsanteile in einem Bankdepot untergebracht, erhälst Du die Angaben mit der Bescheinigung über die Jahresausschüttung, ebenso wie bei Dividendengutschriften bei Aktien.
warum er darauf kam, kann ich mir nicht erklären. Vielleicht
schreiben die Finanzämter die Leute einfach auf Verdacht an.
Vielleicht bist du zufällig bei einer der zahlreichen Durchsuchungsaktionen bei Banken in den vergangenen Jahren in das Raster gefallen. Die Banken haben ihre Kunden allerdings normalerweise (allgemein, nicht personenbezogen!) darüber informiert.
Hast Du die Fondsanteile in einem Bankdepot untergebracht,
erhälst Du die Angaben mit der Bescheinigung über die
Jahresausschüttung, ebenso wie bei Dividendengutschriften bei
Aktien.
… dies kann in Form eine Einzelsteuerbescheinigung zusammen mit der Abrechnung oder in Form einer Jahressteuerbescheinigung (meistens zusammen mit einer Erträgnisaufstellung) nach dem Jahreswechsel geschehen sein.