ausländische Mitarbeiter keine Steuern zahlenn?

Hallo zusammen,

stimmt es das ausländische Mitarbeiter, italienischer Herkunft, im öffentlichen Dienst (kein Beamtenstatus) keine Steuern in Deutschland zahlen müssen, jedoch Anspruch auf Rente stellen möchten?

Servus,

es gibt einzelne Fälle, in denen das Besteuerungsrecht in solchen Fällen bei Italien liegt. Die muss man aber über viele Ecken weg suchen; sie werden übrigens umgekehrt (Deutsche in Italien) genau symmetrisch behandelt. Näheres im DBA Italien.

Beiläufig: Die Steuerpflicht hat grundsätzlich keinen Einfluss auf den Anspruch auf Altersrente. Dieser wird durch Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erworben.

Fälle, in denen sie SV-Pflicht im einen Land bleibt, während das Besteuerungsrecht an ein anderes übergeht (Entsendungen), sind viel häufiger.

Unter welchen Umständen Beitragszeiten zur SV in einem Land Ansprüche in einem anderen begründen, ist eine kleine Wissenschaft extra. Aber so, wie die Frage formuliert ist, hab ich gewisse Zweifel, ob Dich das interessiert.

Schöne Grüße

MM