ausländische Quellensteuer

Hallo!

A hat x EUR in finnische Aktien investiert und bekommt daher 30% Quellensteuer abgezogen, wenn/weil er nicht eine Einwilligungsdingsbumshastenichtgesehen unterschreibt und abgibt…

Kann man machen (v.a. wenn A NUR finnische Aktien hat…), mich würde aber folgendes interessieren:

  • kann A die Quellensteuer nicht so oder so (15% wie 30%) bei der EKST angeben?
  • zumindest wenn A auch andere Kapitalerträge hat, zahlt der doch genug Quellensteuer, um die ausländische da selbst bei niedrigerem Steuersatz in Dtl. abziehen zu können, oder?

= kann er sich dann den Zwerglaufstand sparen?

Wer kann das einem Feld/Wald/Wiesen-Sparer mal so erklären, dass er es daheim auch der Ommma wieder verklickern kann?

DANKE cu kai

Man kann von seiner depotführenden Bank eine Steuerbescheinigung für das abgelaufene Kalenderjahr anfordern und die dort ausgewiesene Quellensteuer in der Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung in Zeile
52 (ESt-Erkl. 2011) eintragen.
Gruß, RHG:

Hallo! Steuerbescheinigung gibst i.d.R. automatisch…
Ist meine Annahme richtig, dass „A“ auch bei 30% Abzug den kompletten Betrag als Abzug angeben kann (na das sowieso) und der wird bei der heimischen Steuer auch vollberücksichtigt?

oder steht auf dem Wisch drauf „Land X: xxx EUR Quellensteuer bei einm Satz von 30%“ und das hiesige FA sagt dann: nö, wir akzeptieren nur die Hälfte, weil nur 15% zwischen den Staaten als Ausgleich/pipapo ausgehandelt ist…?

oder nochmal anders: weisst die Bank nur den 15%-Betrag aus, auch wenn 30% abgezogen wurden?

cu kai

Hallo Kai,

also, zunächst einmal unterliegen die Erträge im Ausland der im Ausland geltenen Steuer. Dieses ist die Quellensteuer (da an der Quellen, d. h. im jeweiligen Ausland gezahlt). Gemäß den Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Dt. und den meisten anderen Ländern werden zumeist 15 % anrechenbar auf die Kapitalertragsteuer, die in Deutschland zahlbar ist. Sofern möglich, macht das die depotführende Bank seit Einführung der Abgeltungsteuer automatisch. Sollte am Ende des Jahres ein Anrechnungspotential bestehen, dann wird es dir auf der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen. Allerdings handelt es sich hierbei immer nur um den anrechenbaren Anteil der gezahlten Quellensteuern.

Der andere Anteil der gezahlten Quellensteuer ist ausschließlich im Ausland rückforderbar.(Differenz zwischen gezahlter Steuer im Ausland und der anrechenbaren Anteils; also meist Quellensteuer 30 % -15% anrechenbar =15% rückforderbar oder Quellensteuer 20% - 15 % anrechenbar = 10 % rückforderbar) Dieses kannst du entweder selbst machen (am Beispiel der Schweiz lässt sich relativ einfach erklären, dass „lediglich“ 2 bis 3 FOrmulare ausgefüllt werden müssen, vom Wohnsitzfinanzamt abgestempelt werden müssen und schließlich in die Schweiz geschickt werden müssen - andere Länder scheinen dagegen schwieriger zu sein) oder die Bank wird direkt beauftragt. Wichtig: Zumeist ist die Rückforderung kostenintensiv und langwierig. Also lohnt die Rückforderung meist wirklich nur bei vergleichsweise hohen Beträgen im 2 bis 3 stelligen Bereich.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig Licht ins Dunkle bringen!

als erstes rufst du mal deine Bank an. Hier hast du die Möglichkeit einer Vollmacht gem. Doppelbesteuerungsabkommen zu erteilen.

Hallo!

ok, also werden eh nur die absetzbaren (15%) Beträge bescheinigt und man könnte so also nie den vollen Betrag absetzen…

Danke für die Info! cu kai