Muss mann als Ausländer der im Ausland eine Rente bezieht und auch dort die steuer dafür bezahlt, diese Rente noch mal in Deutschland versteuern? Angeben im progressionsvorbehalt klar aber wirkklich noch mal komplet versteuern?
Servus,
bei Auslandseinkünften ist immer der erste Schritt die Frage: Aus welchem Land kommen diese Einkünfte. Der zweite Schritt ist dann der Blick ins Doppelbesteuerungsabkommen, wenn es eines gibt.
Deine Frage lässt sich also nur beantworten, wenn Du schreibst, aus welchem Land die Rente im Beispiel kommen soll.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
ja die Rente ist zu versteuern. Ob unter Progressionsvorbehalt ergibt sich aus dem Doppelbesteuerungsabkommen des Landes wo die Rente bezogen wird.
Gruß Franz
Hallo Franz,
die Rente ist, wenn das Besteuerungsrecht bei dem Land liegt, aus dem sie stammt, eben gerade in Deutschland nicht zu versteuern.
Und um das zu wissen, muss man in Gottes Namen ins DBA schauen. Und damit man das kann, muss man wissen, aus welchem Land die Rente kommt.
Guck halt mal in Art 12 DBA Niederlande, um das es wahrscheinlich geht.
Jetzt vielleicht?
Schöne Grüße
MM