ausländische Staatbürgerschaft

Herr X hat die deutsche Staatsbürgerscchaft. Da die Mutter Ungarin ist auch die ungarische. Die Mutter ist verstorben.

Er möchte auch deswegen die ungarische Staatbürgerschaft nicht mehr haben. Der ungarische Pass ist seit Jahren abgelaufen

1 Wie geht man am besten vor ? Botschaft Antrag ?
2 Welche Unterlagen werden benötigt
3 Wie lange dauert das ? Antrag bis Erledigung
4 Gibt es Schwierigkeiten bei der Abgabe der ungarischen Staatsbuergerschaft
5. Inwiefern wird der deutsche Staat informiert ? Ist es so, dass dann Unterlagen ueber die Aenderung an den Deuschen Staat gehen ? Irgendwie hatte Herr X mal in Errinerung dass die beiden Staaten nichts voneinander wissen ? ??? Oder verwechsele ich da was mit Auskunft

Danke fuer die Info

Hallo,

1 Wie geht man am besten vor ? Botschaft Antrag ?

Also die Botschaft wäre wohl tatsächlich die beste Anlaufstelle, um dort seine Fragen beantwortet zu bekommen.
Oder man lässt es einfach. Eine doppelte Staatsangehörigkeit hat Null Nachteile.

Grüße

Hallo,

Anlaufstelle, um dort seine Fragen beantwortet zu bekommen.
Oder man lässt es einfach. Eine doppelte Staatsangehörigkeit
hat Null Nachteile.

Außer natürlich, der deutsche Staat kommt dahinter. Dann kann man ganz schnell die deutsche Staatsbürgerschaft los sein.

Gruß

Anwar

Außer natürlich, der deutsche Staat kommt dahinter. Dann kann
man ganz schnell die deutsche Staatsbürgerschaft los sein.

Das kann ohne weiteres nur dann der Fall sein, wenn man seine deutsche Staatsangehörigkeit nach der ungarischen erworben hat und erstere dabei verschwiegen.

Gruß
smalbop

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Hallo,

Das kann ohne weiteres nur dann der Fall sein, wenn man seine
deutsche Staatsangehörigkeit nach der ungarischen erworben hat
und erstere dabei verschwiegen.

Wenn das mal alles so einfach wäre. Im Normalfall hat man die (deutsche) Staatsangehörigkeit nicht selbst erworben (sondern die Eltern haben das für einen getan). Die Inkompatibilität der alten Staatsangehörigkeitsregelung mit der Reform macht die Sache auch nicht gerade unkomplizierter. Ich wäre da lieber auf der sicheren Seite.

Gruß

Anwar

Hi,

Herr X hat die deutsche Staatsbürgerscchaft. Da die Mutter
Ungarin ist auch die ungarische. Die Mutter ist verstorben.
Er möchte auch deswegen die ungarische Staatbürgerschaft nicht
mehr haben. Der ungarische Pass ist seit Jahren abgelaufen

1 Wie geht man am besten vor ? Botschaft Antrag ?

bei ungarischer Botschaft Antrag auf Ausbürgerung stellen

2 Welche Unterlagen werden benötigt

bei ungarischer Botschaft erfragen

3 Wie lange dauert das ? Antrag bis Erledigung

Auskunft kann auch nur die ungarische Botschaft geben

4 Gibt es Schwierigkeiten bei der Abgabe der ungarischen
Staatsbuergerschaft

Auskunft kann ungarische Botschaft geben

  1. Inwiefern wird der deutsche Staat informiert ?

gar nicht
sollte allerdings die ungarische Staatsangehörigkeit im Melderegister gespeichert sein, so wäre die Vorlage der Austrittbestätigung bei der Meldebehörde sinnvoll, damit die ungarische Staatsangehörigkeit aus dem Melderegister gelöscht wird.

Danke fuer die Info

bitte

Hi,

Eine doppelte Staatsangehörigkeit
hat Null Nachteile.

Grüße

da wär ich mir nicht sicher…
würde man als Doppelstaatler von der Staatsmacht der anderen Staatsangehörigkeit verfolgt/terrorisiert, so kann die Deutsche Botschaft nicht helfend eingreifen. Ist man dagegen „nur deutscher“ Staatsangehöriger, kann die Deutsche Botschaft eingreifen.

dann gibt es evtl. auch Steuergründe, soweit ich weiß unterliegt z.B. jeder amerikanische Staatsbürger der amerikanischen Steuerpflicht, ob man im „Wohnland“ steuerpflichtig ist oder nicht. Hier geht´s zwar um Ungarn, da hab ich noch nix über Doppelbesteuerung gehört…

Viel Gruß von Tara

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Hi,

Anlaufstelle, um dort seine Fragen beantwortet zu bekommen.
Oder man lässt es einfach. Eine doppelte Staatsangehörigkeit
hat Null Nachteile.

Außer natürlich, der deutsche Staat kommt dahinter. Dann kann
man ganz schnell die deutsche Staatsbürgerschaft los sein.
Gruß
Anwar

mit Halbwissen ist keinem gedient, es gibt im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht soviele Ausnahmen von der Regel, dass man nicht pauschal deine Aussage treffen kann…

Viel Gruß von Tara

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mit Halbwissen ist keinem gedient,

Stimmt, vor allem nicht, wenn man es die deutsche Sprache betrifft:

es gibt im deutschen
Staatsangehörigkeitsrecht soviele Ausnahmen von der Regel,
dass man nicht pauschal deine Aussage treffen kann…

Ich sagte dazu:

Außer natürlich, der deutsche Staat kommt dahinter. Dann kann
man ganz schnell die deutsche Staatsbürgerschaft los sein.

„Kann“ ist gerade das Gegenteil von „pauschal“. Mehr dazu gerne im Deutschbrett…

  • Anwar

Hallo

dann gibt es evtl. auch Steuergründe, soweit ich weiß
unterliegt z.B. jeder amerikanische Staatsbürger der
amerikanischen Steuerpflicht, ob man im „Wohnland“
steuerpflichtig ist oder nicht. […]

Das stimmt zwar, aber es werden die im Ausland geleisteten Steuern angerechnet. Das ist zwar kein Nullsummenspiel, aber im Normalfall recht ausgeglichen. Wie mit den USA hat Deutschland mit vielen Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen.

Grüße,
.L

1 Wie geht man am besten vor ? Botschaft Antrag ?

bei ungarischer Botschaft Antrag auf Ausbürgerung stellen

Die ungarische Botschaft in Berlin ? Oder kann man auch in Ungarn direkt zu einer Stelle gehen - ?

Danke

Wie geht man am besten vor ?
Botschaft Antrag ?
bei ungarischer Botschaft Antrag auf Ausbürgerung stellen
Die ungarische Botschaft in Berlin ? oder deutscheer Botschaft in Ungarn ?
Kann Herr X auch in Budapest direkt zu einer Stelle gehen - ?

Danke für die vielen Antworten, Freunde!

Nennt man das eine Ausbürgerung ? (ich stell mal die blöde Frage weil

Herr X hat dort nie gelebt. Er ist in Deutschland geboren und lebt auch hier. Er hat den ungarischen Pass bekommen, aufgrund der Mutter ,die es so wollte, die aber auch seit 30 Jahren in Deutschland lebt.

Bitte um Info.
Ich bin Laie - voll und ganz

Hallo!

Ehrlich gesagt ist es wirklich besser, wenn man nichts sagt, wenn man sich nicht auskennt.

Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht verbietet die doppelte Staatsangehörigkeit ebensowenig wie unser (sehr ähnliches) österreichisches. Es verbietet nur die freiwillige Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit bei gleichzeitiger Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit. Das hat aber nichts mit den Fällen zu tun, in denen auf Grund der Geburt mehrere Staatsangehörigkeiten erworben werden (was im Sachverhalt hier nicht vorgegeben ist)

Gruß
Tom

Hi,

die ungarischen Botschaften in Deutschland könnten zuständig sein, oder die entsprechenden Behörden in Ungarn direkt, aber niemals die deutsche Botschaft in Ungarn. denn Hr. X möchte ja die ungarische Staatsangehörigkeit loswerden und nicht die deutsche…

Viel Gruß von Tara

3 Like

smile - Mondschein

Hallo,

da wär ich mir nicht sicher…
würde man als Doppelstaatler von der Staatsmacht der anderen Staatsangehörigkeit verfolgt/terrorisiert,

Also wenn zum Beispiel jemand mit ungarischer und deutscher Staatsangehörigkeit in Deutschland vom ungarischen Staat terrorisiert wird??

so kann die Deutsche Botschaft nicht helfend eingreifen.

Warum sollte sie ihrem Staatsbürger nicht helfen dürfen?

Ist man dagegen „nur deutscher“ Staatsangehöriger, kann die Deutsche Botschaft eingreifen.

Die würden da also den einen deutschen Staatsangehörigen anders als einen anderen behandeln?

dann gibt es evtl. auch Steuergründe, soweit ich weiß

Das sollte ganz dick unterstrichen werden.

unterliegt z.B. jeder amerikanische Staatsbürger der amerikanischen Steuerpflicht, ob man im „Wohnland“ steuerpflichtig ist oder nicht.

Naja, die schicken dann aber vielleicht auch ein paar Marines los, wenn der Staatsbürger irgendwo terrorisiert wird. Also kein Nachteil.

Hier geht´s zwar um Ungarn, da hab ich noch nix über Doppelbesteuerung gehört…

Ist vor allem auch in der EU. Und der Nachteil Steuern zahlen zu müssen, ist wohl in fast allen Staaten so gegeben. Auch der Umstand, dass dies in den jeweiligen Staaten höchst unterschiedlich geregelt ist. Die Frage ist, ob allein durch die doppelte Staatsangehörigkeit mehr Steuern bezahlt werden müssten, als wenn man nur eine hätte. Und selbst wenn, scheint das wohl im Falle USA derart geringfügig zu sein, dass es wohl die damit verbundenen Vorteile nicht aufzuwiegen vermag, also kein Nachteil.

Grüße

Die ungarische Botschaft in Berlin ? Oder kann man auch in
Ungarn direkt zu einer Stelle gehen - ?

Es geht sicher auch ein ungarisches Konsulat in einer anderen Stadt. Dort kannst du auch (telefonisch) erfragen, welche Behörde in Ungarn dafür zuständig ist.

Gruß
T.

Hallo,

Außer natürlich, der deutsche Staat kommt dahinter. Dann kann
man ganz schnell die deutsche Staatsbürgerschaft los sein.

Naja, Zigtausende Bürger mit Migrationshintergrund scheinen dieses Risiko für extrem gering zu halten. Außerdem ist das kein Nachteil, sondern es würde lediglich ein zu Unrecht erworbener Vorteil wieder entzogen. Die Formel doppelte Staatsangehörigkeit geht zweifellos häufiger auf.

Grüße

Hi,

da wär ich mir nicht sicher…
würde man als Doppelstaatler von der Staatsmacht der anderen Staatsangehörigkeit verfolgt/terrorisiert,

Also wenn zum Beispiel jemand mit ungarischer und deutscher
Staatsangehörigkeit in Deutschland vom ungarischen Staat
terrorisiert wird??

nein, wenn jemand mit ungarischer und deutscher Staatsangehörigkeit in Ungarn vom ungarischen Staat verfolgt wird…

so kann die Deutsche Botschaft nicht helfend eingreifen.

Warum sollte sie ihrem Staatsbürger nicht helfen dürfen?

weil derjenige in diesem Fall als ungarischer Staatsangehöriger von seinem eigenen (also dem ungarischen) Staat verfolgt wird…und da kann Deutschland in Ungarn nicht helfend eingreifen…

Ist man dagegen „nur deutscher“ Staatsangehöriger, kann die Deutsche Botschaft eingreifen.

Die würden da also den einen deutschen Staatsangehörigen
anders als einen anderen behandeln?

ja genau, weil der Dopplerstaatler in diesem Fall in erster Linie als Ausländer zu behandeln ist, wenn man alleinig die deutsche Staatsangehörigkeit hat, dann ist das anders…

dieser Hinweis steht auf jedem Zusatzblatt für Personen die unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit eingebürgert werden, gilt aber für alle die doppelte Staatsangehörige sind (egal ob eingebürgert oder durch Geburt).

Die Frage ist, ob allein durch
die doppelte Staatsangehörigkeit mehr Steuern bezahlt werden
müssten, als wenn man nur eine hätte. Und selbst wenn, scheint
das wohl im Falle USA derart geringfügig zu sein, dass es wohl
die damit verbundenen Vorteile nicht aufzuwiegen vermag, also
kein Nachteil.

Scheint aber im falle der amerikanischen Staatsangehörigen doch ein großer Nachteil sein, siehe hier:
http://www.welt.de/finanzen/article106261354/Wenn-de…

Viel Gruß von Tara