Hallo,
folgender Sachverhalt:
Eine (in Deutschland ansässige) Person hat in England vor 15 Jahren eine Lebensversicherung abgeschlossen, in die er eingezahlt hat. Diese kommt in 2007 zur Auszahlung. Von der Summe behält sich die britische LV-Gesellschaft zur Abführung an den brit. Fiskus eine Steuer in Höhe von 20 Prozent ein.
Frage: Wie kann sich diese Person die Steuer wieder holen? Mit einer Erklärung in England oder durch die Anrechnung des Steuerbetrags bei seiner dt. Einkommensteuer? (Dann hätte ich doch aber das Problem, daß die Auszahlung hier gar nich steuerpflichtig ist, da der Vertrag ja noch ein Altvertrag (vor 2005) ist.)
Über einen kurzen Denkanstoß wäre ich sehr dankbar.
gruß
hagen
Wenn Einkünte (aus einer LV) nicht steuerplichtig sind, kann mangels steuerpflichtiger Einkünfte nix angerechnet werden. Die Quellensteuer des ausländischen Staates wird definitiv.
Hallo,
danke für die Antwort. Das würde auch meinen Gedanken bestätigen. Also gibt es auch keine Möglichkeit, mittels einer Steuererklärung in England (im Sinne einer beschränkten) sich die einbehaltene Summe wiederzuholen (denn sie liegt unter dem britischen Grundfreibetrag).
Gruß
hagen
Der Grundfreibetrag dient dem Existenzminimum und wird i. d. R. nur im Ansässigkeitsstaat gewährt. Genauso erhalten ihn auch in Deutschland beschränkt Steuerpflichtige nicht. In GB dürfte es ebensolche Regelungen geben, die hier im Forum wohl nur sehr wenige beantworten können und dazu gehöre ich nicht.