ausländische Steuerbescheide

hallo zusammen,

der A wohnt und arbeite in Belgien. Hobbymässig handelt der A mit Aktien über eine deutsche Bank. Dort wird der A als Steuerausländer geführt. A hat weder einen Zweitwohnsitz in D noch eine Wohnung oder sonstiges. A kommt nach D nur noch zu Besuch der Eltern.

Der A möchte gerne wissen, ob das deutsche Finanzamt die Steuerbescheide aus Belgien anfordern darf (um vielleicht zu überprüfen, ob A in den Jahren des Aufenthaltes in Belgien die Aktiengewinne versteuert hat?? habe der A, aber geht die das überhaupt etwas an), wenn der A in ein paar Jahren nach Deutschland zurückkehren sollte.

der A bedankt sich

Servus,

in den Fällen, in denen das eine Rolle spielt, wird das deutsche FA völlig anders agieren: Nämlich den Nachweis der Versteuerung in Belgien von A selber anfordern. Und dann simmer mit § 93 AO dabei:

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__93.html

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hi,

Sollte das Finanzamt irgendetwas wissen wollen, so kann es danach fragen und auf einer Auskunft bestehen. Hier sei inbesondere auf § 90 Abs. 3 AO hingewiesen.
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__90.

Schöne Grüße
C.

d.h. wenn ich z.B im Jahr 2020 zurückkehre nach D, dann darf das Finanzamt die Steuerbescheide der letzten 20 Jahre einsehen?

eventuell habe ich mich falsch ausgedrückt. Es geht nur darum, was das dt. Finanzamt an Unterlagen verlangen darf, wenn der A irgendwann in x Jahren zurückkehren sollte. Zum Beispiel die Steuerbescheide der letzten 5 Jahre maximal oder nur 3 Jahre? oder 10 Jahre?

Hi,

Das Finanzamt kann alles verlangen, was notwendig ist, um die aktuelle Steuererklärung schlüssig erscheinen zu lassen.

Es ist nicht üblich, Vorjahre zu hinterfragen, die im Ausland verbracht wurden. Bei massiver Nichtversteuerung kann ich mir schon vorstellen, dass etliche Jahre (ja, 10 Jahre + Anlaufhemmung 3 Jahre, also 13) rückwärts interessant sind.

Beim Urspungsposting sollte es sich um hobbymäßige Wertpapiergeschäfte gehandelt haben.
=> sowas ist nicht so aufregend, als dass sich das Finanzamt viel Mühe zur Überprüfung geben würde.

Also was soll so besonders hier sein??

Schöne Grüße
C.