hallo zusammen,
der A wohnt und arbeite in Belgien. Hobbymässig handelt der A mit Aktien über eine deutsche Bank. Dort wird der A als Steuerausländer geführt. A hat weder einen Zweitwohnsitz in D noch eine Wohnung oder sonstiges. A kommt nach D nur noch zu Besuch der Eltern.
Der A möchte gerne wissen, ob das deutsche Finanzamt die Steuerbescheide aus Belgien anfordern darf (um vielleicht zu überprüfen, ob A in den Jahren des Aufenthaltes in Belgien die Aktiengewinne versteuert hat?? habe der A, aber geht die das überhaupt etwas an), wenn der A in ein paar Jahren nach Deutschland zurückkehren sollte.
der A bedankt sich