Hallo,
an die Experten mal eine Frage zur Verrechnung/Abzug ausländischer Vorsteuer:
Angenommen ein Freiberufler A (Wohnsitz und Betrieb in Deutschland, USt.-pflichtig, EÜR, deutsche USt-ID vorhanden.) plant eine Tagung in Österreich - er mietet hierzu einen Raum mit Beamer sowie ein Catering für die Kaffeepause.
Das muss er natürlich in Österreich bezahlen mit der österreichischen Umsatzsteuer von m.E. 20%.
Nun stellt sich die Frage: Kann er hier unter Angabe seiner USt.-ID direkt rein netto ohne USt. zahlen oder bei Brutto-Zahlung dann die gezahlte USt. zurückholen? Oder ist dies bei solchen Dienstleistungen (Raummiete und Verköstigung) nicht möglich?
Über Infos würde ich mich freuen,
vielen Dank
und viele Grüße
Frank
Servus,
erstmal hat die USt-ID-Nummer bloß eine Auswirkung bei Lieferungen, nicht bei sonstigen Leistungen.
Bei sonstigen Leistungen kann die Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers (= der den Raum mietet) eine Rolle spielen, und die kann u.a. durch die USt-ID-Nummer nachgewiesen werden, aber auch anders.
Bei der vorliegenden Leistung kommt es aber nicht darauf an, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt: Ort der Leistung ist in jedem Fall A, also auch österreichische USt fällig.
Anders wäre es allenfalls, wenn die Ausstattung der Tagungsräume (Beamer, Flipchart etc.) in einem selbständigen Rechtsgeschäft unabhängig von den Räumen vermietet würde: Dann (Vermietung beweglicher Gegenstände) wäre der Ort der Leistung dann D, wenn der Leistungsempfänger Unternehmer ist. Es fiele keine österreichische USt an, und die deutsche USt würde vom Leistungsempfänger geschuldet, was soviel wie eine Fakturierung „ohne USt“ bedeutet.
Die Adresse in Graz für das österreichische Vorsteuervergütungsverfahren findet man auf diesem Merkblatt:
http://www.bzst.de/003_menue_links/006_ust-verguetun…
Österreich hat beim Vorsteuervergütungsverfahren keine sehr engen Einschränkungen, es sind praktisch bloß PKW-Kosten und Lebenshaltungskosten („Mehraufwand für Verpflegung“), bei denen A keine Vorsteuer an ausländische Unternehmer vergütet.
Schöne Grüße
MM
Vielen Dank!
Hallo Martin,
super - vielen Dank für Infos & Link!
Viele Grüße
und schönes Wochenende
Frank