Ausländische Zulassung ohne vorderes Kennzeichen

Hallo,

jemand zieht von den USA nach Deutschland um und nimmt sein Auto mit. Vom Hafen nach hause, und bis zu einem Jahr bis er die nötigen Umbauten erledigt und es zur Zulassungsstelle schafft etc, kann er das Fahrzeug mit den US-Kennzeichen in Deutschland fahren. Der US-Bundesstaat, aus dem das Fahzeug kommt, vergibt aber keine vorderen Kennzeichen. Es ist nur ein Kennzeichen am Heck montiert. Kann das Fahzeug so bis zur deutschen Zulassung gefahren werden oder muss irgendwie auch ein vorderes Kennzeichen montiert werden?

danke

Hallo,

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__47.html

liest sich so, als ob ein vorderes Kennzeichen immer benötigt wird.

Gruß,
Steve

Nach §76 FZV sind Ausnahmen von den Regelungen des §47 FZV im Einzelfall möglich. Das wird z.B. bei Sonderfahrzeugen für Schwertransporte, Baumaschinen, für die Vergabe von kleineren Kennzeichen, … regelmäßig genutzt.

Ich würde mich schriftlich an die vor Ort zuständige Zulassungsstelle wenden, und denen den Sachverhalt erklären und anfragen, ob ein Antrag auf eine entsprechende Ausnahme gestellt werden soll, oder wie sonst zu verfahren ist.

BTW: Ich weiß noch, wie ich vor meinem ersten Mietwagen in den USA stand, und mir gerade überlegte, wie ich jetzt am besten das fehlende Kennzeichen vorne reklamieren sollte, als mir auffiel, dass die Fahrzeuge links und rechts auch kein vorderes Kennzeichen hatten.

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Glaube ich nicht.
Mit dem Zuzug nach Deutschland wird ein regelmäßiger Standort in der BRD begründet, somit entfallen alle Ausnahmeregelungen des § 46 FZV.

Das würde dann beudeuten, dass man sich selber eine Replik des amtlich ausgegebenen Kennzeichens anfertigen müsste, oder?

Da hast du recht, ich schaute mir die Regelungen nochmal an. Vielleicht schickt man dann das Fahrzeug vor, sodass es schon vor der eigenen Ankunft da ist und könnte es zumindest dann vom Hafen abholen und damit zu Wohnungsbesichtigungen fahren. Nachdem dann Wohnung bezogen und Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgt ist, muss man dann das Fahrzeug in Deutschland anmelden.

Kann sein. Nur zur Sicherheit: Ich glaube, ich weiß es nicht.
Die Zulassungsstelle deiner Wahl wird dir Auskunft geben.
Du musst ja auch beachten, dass das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung haben muss. Die US Versicherung mit den grotesk niedrigen Mindestdeckungssummen dürfte hier sowieso nicht gelten. Und noch was: Die Fälligkeit der KFZ Steuer ist an den Wohnsitz des Fahrers gebunden, nicht an den Staat der Zulassung.
Wer in Deutschland wohnt und mit einem im Ausland angemeldeten Auto fährt, muss die deutsche Steuer zahlen.
Das hat ein Mitarbeiter eines meiner Kunden auf die harte Tour erfahren müssen, der hatte nämlich das Auto seines in Polen lebenden Onkels in Deutschland genutzt. Es gab eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung.

(wobei das auch schon vor langer Zeit passierte - auch da mag es Änderungen geben)

In Videos zu Touristenfahrten auf dem Nürburgring fielen mir mehrere Fahrzeuge ohne vorderes Kennzeichen, mit US-Kennzeichen hinten und Landesaufkleber „USA“ (ovaler weißer Aufkleber) neben dem Kennzeichen auf. Teilweise waren das Erlkönige/getarnte Erprobungsfahrzeuge. Der Landesaufkleber lässt mich vermuten, dass das Fahrzeug auch im weiteren öffentlichen Straßenverkehr so bewegt wird und das zumindest gängige Praxis bei US-Fahrzeugherstellern zu sein scheint, Fahrzeuge in Deutschland ohne vorderes Kennzeichen zu bewegen.