hallo,
WO ist konkret geregelt, welche forderungen die führerscheinstelle fordern darf, wenn es um die anerkennung eines afrikanischen führerscheins in der brd geht ?
man sagte mir, es müsse neben seh- und erte-hife-test auch nochmals die PRAKTISCHE prüfung abgelegt werden…früher war es wohl mal nur die theoretische…spielt die fahrpraxis (also dauer des innehabens des scheines - hier seit 2002)eine rolle ?
welche willkür/spielraum hat die behörde ?
inwiefern entscheidet die fahrschule ? die wollen ja auch immer stunden verkaufen, selbst wenn man perfekt fährt.
–> wo ist geregelt, wie das abzulaufen hat und was gefordert werden kann ?
DANKE an euch.
gruss
frank