Ausländischen Führerschein anerkennen !?

hallo,

WO ist konkret geregelt, welche forderungen die führerscheinstelle fordern darf, wenn es um die anerkennung eines afrikanischen führerscheins in der brd geht ?

man sagte mir, es müsse neben seh- und erte-hife-test auch nochmals die PRAKTISCHE prüfung abgelegt werden…früher war es wohl mal nur die theoretische…spielt die fahrpraxis (also dauer des innehabens des scheines - hier seit 2002)eine rolle ?

welche willkür/spielraum hat die behörde ?
inwiefern entscheidet die fahrschule ? die wollen ja auch immer stunden verkaufen, selbst wenn man perfekt fährt.

–> wo ist geregelt, wie das abzulaufen hat und was gefordert werden kann ?

DANKE an euch.

gruss
frank

Hi frank.

http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/auslaendi…

MfG
Toni

whew !

super Toni,
danke.

frank