Herr X hat einen ausländischen Erbschein bei der er bei der Sparkasse das „Vermögen“, des Verstorbenen aufloesen will.
Herr X ist Alleinerbe.
Kann die Sparkasse einen Uebersetzung in deutsch des Erbscheins verlangen ?
Wenn ja
Wo kann bzw. bei wem kann man den Erbschein uebersetzen lassen
Und
Was kostet soetwas ?
Danke
Der Vortrag „ausländischer Erbschein“ ist hier ein wenig vage. Fraglich ist nämlich ob aufgrund besonderer Bestimmungen des IPR im Rahmen der Nachlassspaltung der Erbschein für das bewegliche Vermögen auch gültikeit hat.
Der erste Schritt wäre demnach auf die Bank zu gehn und zu fragen ob diese den Erbschein an sich akzeptieren würde soweit dieser durch einen vereidigten Übersetzer übersetzt würde. Dagt die Bank ja, dann bei Meister Google suchen. Da wird man bestimmt fündig. Ansonsten haben die Gerichte auch regelmäßig Listen mit Übersetzern die auch für diese tätig werden. Einfach mal nachfragen.
Was die Übersetzung kostet? Keine Ahnung.
ml.
Hallo.
es ist wohl gemeint Anknüpfungsgegenstand und Anknüpfungsmoment.
Der Sohn Herr X ist Alleinerbe von der Verstorbenen, nach ausländischem Recht
Er bekommt einen Erbschein aus dem Ausland aus der Nachlassverwaltung.
Der Erbschein ist zB tschesisch
MUSS extra ein Deutsches Nachlassverfahren fuer ein Konto mit minimalen Vermögen eingefuehrt werden ?
Kompliziet ???