Herrn A wurde in Deutschland ca. 1994 der Führerschein wegen Alkohol und eines Blechschadens entzogen.
Zwei Jahre später zieht er nach Spanien wo er einen neuen Führerschein macht.
Dieser war nach wie vor existent und wurde nun (samt kompletter Brieftasche) auf dem Weihnachtsmarkt geklaut.
Da die damals angeordnete MPU vom Tisch ist und somit kein Fahrverbot mehr besteht, muß ja nun ein neuer Führerschein beantragt werden.
Kann Herr A aufgrund des spanischen Führerscheins einfach einen neuen in Deutschland beantragen?
Diebstahl/Verlust von Dokumenten muss bei Polizei angezeigt werden.
Wenn man den spanischen FS zu recht erworben hat(Wohnsitz) und nun wieder in Deutschland lebt,dann könnte der schon in einen umgeschrieben werden.
Wie will man denn der deutschen FS-Stelle den rechtmäßigen Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis nachweisen,wenn FS gestohlen wurde ?
Dann ist doch rein praktisch besser,man wendet sich an die spanischen Behörden zwecks Neuaustellung nach Verlust. Mindestens braucht man von denen eine Bestätigung,das man eine spanische Fahrerlaubnis hatte.