wenn man in einer Gesellschaft tätig ist und zwar ist zuständig für alle Rechtsfragen, das heißt, das man niemanden berät oder sonst was macht, wozu nur die Rechtsanwälte berechtigt sind - nur Ausarbeitung von Verträgen (für eigene Firma), untersuchung von Rechtrisiken usw…
Man ist dazu noch ein Diplomjurist in einem anderem nicht EU-Land und LL.M. in Deutschland.
Die frage ist: wie könnte man die Beschäftigung nennen (für Lebenslauf, Visitenkarten usw), damit es nicht gegen Gesetze verstößt, dabei aber ersichtlich wird, dass man ein Jurist ist und eine juristische Tötigkeit betreibt?
Die frage ist: wie könnte man die Beschäftigung nennen (für
Lebenslauf, Visitenkarten usw), damit es nicht gegen Gesetze
verstößt, dabei aber ersichtlich wird, dass man ein Jurist ist
und eine juristische Tötigkeit betreibt?
Ich würde einfach „Jurist“ draufschreiben. Aber lass die Karte von jemanden entwerfen, der weniger Rechtschreibfehler macht.
wenn man in einer Gesellschaft tätig ist und zwar ist
zuständig für alle Rechtsfragen, das heißt, das man niemanden
berät oder sonst was macht, wozu nur die Rechtsanwälte
berechtigt sind
macht mich zwar ein wenig stutzig, aber
Die frage ist: wie könnte man die Beschäftigung nennen (für
Lebenslauf, Visitenkarten usw),
für ViKa:
a) Rechtsabteilung (unverbindlich in jeder Hinsicht)
b) Die erworbenen Titel (für die Repräsentation nach außen)
für LL:
die Beschreibung der Tätigkeit. Eine konkrete Bezeichnung könntest du evtl. aus dem Arbeitsvertrag entnehmen, sofern diese aber nicht der Tätigkeit entspricht, würde ich darauf verzichten.
damit es nicht gegen Gesetze verstößt,
das dürfte damit erledigt sein.
dabei aber ersichtlich wird, dass man ein Jurist ist
und eine juristische Tätigkeit betreibt?