Hallo,
gehen wir von folgender Situation aus.
Ein Deutscher hat eine Dänin geschwängert, diese hat das Kind in Dänemark bekommen und wohnt auch weiterhin in Dänemark. Der Deutsche hat das Gefühl, Mittel zum Zweck (Erbanlagenverteiler) gewesen zu sein und ist nun nicht unbedingt daran interessiert, als Vater eingetragen zu werden.
Inzwischen ist es soweit, dass der Vater per Gerichtsurteil aus Dänemark dazu verdonnert wurde, eine Blutprobe abzugeben, diese Info erhielt er per Telefon vom dänischen Konsulat.
Wie sieht es nun tatsächlich aus, muss der Vater, pardon, der Erzeuger nun der Blutentnahme zustimmen oder kann er noch immer dagegegen angehen, z.B. einfach dadurch, dass er nicht zum Arzt geht und die Blutentnahme durchführen lässt?!
Ich bitte darum, nicht die Angelegenheit als solche zu bewerten. Es mag sein, dass diese Überlegungen auf Unverständnis stoßen, der Vater weiß sich aber nicht weiterzuhelfen, zumal er derbe aufs Kreuz gelegt wurde.
Vielen Dank für die Antworten!
vom Kind her gesehen
Hallo Philippo,
ohne die Sachlage beurteilen zu wollen, sollte
sich der Erzeuger - egal wie er zur Mutter steht -
bitte ueberlegen, dass es hier um ein Kind geht.
Das ist nunmal entstanden, egal auf welchem Wege.
Gerade gestern wurde in einem anderem Brett die
Website
http:\adoption.de
erwaehnt. Der Erzeuger sollte sich dort mal
durchs Forum lesen (insbesondere auch Threads in denen
es um Stiefkindadoptionen geht), um sich in die Gedanken-
welt von Menschen hineinzuversetzen, die aufgewachsen
sind, ohne einen oder beide Elternteile zu kennen.
Egal, wie das Kind zustande gekommen ist, es ist an
der Situation unschuldig, und man sollte sich sehr
ueberlegen, was man einem anderen antut.
Der Erzeuger scheint ja die Taeterschaft nicht abzu-
leugnen, lediglich die eigene Verantwortung bei einer
gemeinsam begangenen Tat. Egal wie, er ist hier nicht
Opfer; Opfer ist das Kind.
Gruesse
Elke
Hallo Elke!
Der Erzeuger scheint ja die Taeterschaft nicht abzu-
leugnen, lediglich die eigene Verantwortung bei einer
gemeinsam begangenen Tat. Egal wie, er ist hier nicht
Opfer; Opfer ist das Kind.
Habe ich was verpasst? Täterschaft? Tat? War denn hier nach einer Strafbarkeit gefragt? Mhhh…also ich finde, der Ausdruck „Täterschaft“ sollte schön da bleiben, wo er hingehört, nämlich ins Strafrecht.
Frank
Hallo!
Also ohne ein großer Experte zu sein, kann ich mir durchaus vorstellen, dass das Dänische Gericht die deutschen Behörden um Rechtshilfe ersuchen wird, um eine Beweisaufnahme zur Frage der Vaterschaft, also eine Blutprobe, zu erlangen.
Ich denke da in erster Linie an das Haager Übereinkommen
über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen
vom 18. März 1970, dem auch Dänemark angehört und in dessen Artikel 1 es heißt:
Artikel 1
In Zivil- oder Handelssachen kann die gerichtliche Behörde eines Vertragsstaats nach seinen innerstaatlichen Rechtsvorschriften die zuständige Behörde eines anderen Vertragsstaats ersuchen, eine Beweisaufnahme oder eine andere gerichtliche Handlung vorzunehmen.
Also ich denke, dass es sicherlich einen Weg für das dänische Gericht gibt, an die benötigten Informationen zu gelangen und dieses nette Abkommen scheint dafür ein passender Weg zu sein…
Gruß,
Frank.
eine frage noch:
wurde der deutsche gegen seinen willen zum sex gezwungen oder war er noch nicht aufgeklärt?
nicht, daß das etwas an der verpflichtung seinem kind gegenüber ändern würde, aber mich überrascht immer wieder die ahnungslosigkeit junger männer bzgl. des zusammenhangs sex schwangerschaft.
gruß
ann
Hi Frank,
ich habe „Taeterschaft“ als Wort aus dem Grund
gewaehlt, weil A etwas „getan“ hat, aber in
dem Posting permanent davon die Rede war, dass
ihm etwas „angetan“ wurde.
Egal wie - er war aktiv an dem „Akt der Zeugung“
beteiligt.
Ich habe das Wort sicher
nicht in seiner rechtlichen Bedeutung benutzt.
Gruesse
Elke
Habe ich was verpasst? Täterschaft? Tat? War denn hier nach
einer Strafbarkeit gefragt?
das vokabel stieß mir beim lesen auch sauer auf.
„eine tat begehen“ und „täterschaft“ wird tatsächlich ausschließlich im strafbereich benutzt. es bedeutet immer ein verbrechen!
aber ich muß elke verteidigen: solche fehlleistungen passieren, wenn man jahrelang nicht mehr deutsch gesprochen und geschrieben hat. vielleicht war „act“ im kopf und „tat“ kam raus?
gruß
dataf0x
Hallo, Philippo!
Wenn wir von solcher Situation ausgehen (Deutschland - Österreich) hat der Zeuger keine Chance: Sag die deutsche Mutter aus, Herr XY, öst. Bürger, Wohnhaft in A., ist der Zeuger, so wird er irgendwann per Gerichtbeschluß aufgefordert, eine Probe abzugeben. Und zwar durch einen österreichischen Gericht. Es ist nur eine Frage der Zeit.(vorausgesetzt Herr XY leugnet das)
In dieser geschilderten Situation, bringt dem Zeuger nichts, sich gegen eine solche Blutprobe zu wehren.
Ob der Zeuger reingelegt wurde oder nicht, das steht absolut nicht zur Debatte und scheint den Richter nicht die Bohne zu interessieren (ausser es handelt sich hier um einen Verbrechen, wovon wir hier nicht ausgehen)
Moralische, psychologische, philosophische o.Ä. Gedanken überlasse ich anderen.
Schöne Grüße aus Nürnberg!
Helena
wurde der deutsche gegen seinen willen zum sex gezwungen oder
war er noch nicht aufgeklärt?
entschuldigung, aber man kann sich schon das Scenario vorstellen, wo eine Frau (sei es ‚Torschlusspanik‘ oder was weiss ich) einen Mann dazu überredet, unverhütet Sex zu haben, behauptet, die Pille zu nehmen, dann zB sagt, oh, ich kann nicht kommen mit dem Gummi, das du da anhast, ach, komm, ich nehm doch eh die Pille, blabla…
Da ich mich noch an ein posting vor zig Jahren erinnern kann, wo eine Frau den Betroffenen später anrief (sie hatte seine Nummer, er hatte NICHTS von ihr), sagte, ich bin schwanger von dir (oder: ich hab nen Kind von Dir), aber Du wirst nicht mehr von mir hören, ich werd dich daran nicht teilhaben lassen, blabla. Hinterliess keine Telefonnr, kein garnix.
Na, man stelle sich mal vor, es sei diese selbe Frau, die mittlerweile Geldnot hat und sagt, ach, ich find einfach den Vater, und der darf blechen…
Ich kann nur sagen, wenn ICH mich absichtlich auf solche Weise schwängern lassen würde, fände ich MICH total link, wenn ich dem betroffenen Mann dann auch noch ne finanzielle Last aufbürden würde!!
Es kommt also immer drauf an - bei nem Versehen, nem Unfall, oder Unvorsichtigkeit beiderseits tragen natürlich beide Verantwortung.
gruss, isabel
äh, klar. man kann sich auch vorstellen, daß ein mann eine frau überredet ungeschützt sex zu haben und sagt, ich paß schon auf bla bla… und vielleicht hat einer der beiden auch torschuß- oder -schlußpanik, oder beide oder keiner.
aber: wen interessiert das?
wer heterosexuellen sex hat, muß damit rechnen, daß kinder dabei entstehen - egal, was für chemische, mechanische oder esoterische mittel zur verhütung stehen und wirklich oder vorgeblich angewendet werden. punkt.
gruß
ann
Hallöchen…eine kleine Ergänzung 
es bedeutet immer ein
verbrechen!
oder ein Vergehen 
Gruß,
Frank.
Man sollte nun nicht die Krümel picken, denn das wesentliche wurde super rübergebracht & zwar, dass es um das Kind geht.
MANN hätte sich vorher Gedanken machen sollen…wenn er ihr vertraut, dann muss er auch die Früchte tragen, die er säät 
supi beitrag von dir elke!
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MANN hätte sich vorher Gedanken machen sollen…wenn er ihr
vertraut, dann muss er auch die Früchte tragen, die er säät
supi beitrag von dir elke!
Das habe ich nicht grundsätzlich angezweifelt, ist ja schon recht so.
Frank.
Hallo
Die Mutter, auch wenn sie den Erzeuger noch so sehr belogen hätte, würde ja ggf. nicht auf Ihren Unterhalt, sondern auf den ihres Kindes verzichten. Der gehört ja nicht ihr, sondern ihrem Kind.
Sie würde dann auch verhindern, dass das Kind eventuell was von seinem Vater erbt.
Sie ist also regelrecht dazu verpflichtet, den Unterhalt einzufordern.
Viele Grüße
Thea