Hallöchen,
nehmen wir mal an, ein deutsches Unternehmen D kauft bei einem ausländischen Dienstleister A ein Software-Produkt als Gewerk.
Dieses muss in Zusammenarbeit zwischen A und D im Rahmen eines Gewerks customized werden.
Zu diesem Zweck „importiert“ A Arbeitskräfte aus dem Heimatland nach Deutschland, die Arbeitskräfte arbeiten in einem Bürokomplex (von A angemietet) in dem auch D seinen Sitz hat.
Um die von D gesetzten Termine einhalten zu können, werden die Mitarbeiter von A unter massiven Druck gesetzt, wozu jahre-(!)lange Urlaubssperren, 18-Stunden x 7-Tage Arbeitswochen und Zwang zur Arbeit im Krankheitsfall gehören.
Im Heimatland von A sind diese Arbeitsbedingungen „normal“.
D kennt die Zustände und lobt dieses Vorgehen von A als „hohe Kooperationsbereitschaft“.
Die Fragen nun:
Welche Rechte haben die Mitarbeiter von A?
Unterliegen sie, da ihr Arbeitssitz Deutschland ist, dem deutschen ArbSchG?
Verletzt D als Auftraggeber des Gewerks irgendeine Fürsorgepflicht?
Gruß + Danke,
Michael