Hallo allerseits!
Ich hoffe, ich bin in diesem Brett gut mit meiner Frage aufgehoben… folgendes:
Darf man prinzipiell ein Auto in D fahren, das auf eine andere Person im EU-Ausland zugelassen/versichert ist?
Wenn ja, welche Voraussetzungen müssen herrschen? Was wäre z.B. wenn
- das Auto einem nahen Verwandten (z.B. Elternteil) gehört?
- es sich um einen Firmenwagen handelt?
Darf man einfach so über einen längeren Zeitraum ein geliehenes Auto aus dem Ausland fahren? Wenn ja, ab wann darf der Staat „misstrauisch“ werden?
Ich hoffe, ich habe euch nicht verwirrt 
bin gespannt, was es da so zu wissen gibt!
Bin auch für offizielle links dankbar!
vlg nina