Auslagen bei Klage vor Gericht

Hallo,

wenn jemand eine Klage vor einem Verwaltungsgericht einreicht, es dann zur Verhandlung kommt und der Kläger deswegen Auslagen für Anfahrt, Porto etc. hat:

Bei wem wäre dann ein entsprechender Antrag auf Ersatz zu stellen (für den Fall der Kläger „gewinnt“)?
Und was wäre die Rechtsgrundlage dafür?
Es scheint ja wohl so zu sein, als wird einem der Auslagenersatz vom Richter nicht automatisch mit der Kostenentscheidung zugesprochen.

MfG
lf

Hallo,
vor dem Verwaltungsgericht wird i.d R. mit demUrteil auch eine Kostenentscheidung getroffen.
Die Kammer legt fest, wie die Kosten geteilt werden.

Wenn das nicht erfolgt, stellt man den Antrag hilfsweise an die entsprechende Kammer beim Verwaltungsgericht.

Rumburak

Kostenloese Auskunft dazu erteilt auch die Rechtsantragsstelle.

Hallo Rumburak und Danke.

soviel ich weiss, wird aber eben mit dme Urteil bzgl. DER Kosten, die ich erwähnte, keine Entscheidung getroffen bzw. selbst wenn, muss man es scheinbar nochmals beantragen (!?)
mit Bezug auf welchen Paragrafen würde man dies tun ?

Ist dies Rechtsantragsstelle bei Gericht ?
Gruss
lf

Hi,

man kann/soll ja in der Klageschrift bereits beantragen, dass die Kosten des Verfahrens sowie die Auslagen des Antragstellers der Antragsgegnerin auferlegt werden.
Fehlt dies, wird der verhandelnde Richter in der Antragsverlesung fragen, ob dieser Passus Beantragt wird.
Aberwenn man es vorher beantragt macht man nichts falsch.
Schreibs so rein.
§§ muss man da nicht anführen.

Ja die Rechtsantragsstelle ist das. Sie ist Dir auch behilflich beim Stellen eines Antrages (Klager einreichen).

Rumburak