Hallo,
>Fahrtkosten für eine Anreise mit dem PKW oder
>eine Bahnfahrt zweiter Klasse werden erstattet.
Betankt man dann vorher das Auto noch, um „entsprechenden Belege“ einreichen zu können?
Danke für re.
Benton
Hallo,
>Fahrtkosten für eine Anreise mit dem PKW oder
>eine Bahnfahrt zweiter Klasse werden erstattet.
Betankt man dann vorher das Auto noch, um „entsprechenden Belege“ einreichen zu können?
Danke für re.
Benton
Hallo,
also ich kenne es nur so, dass pro gefahrenen Kilometer eine Pauschale (meist 0,30 €) erstattet wird. Also nicht die eingereichten Belege.
Gruß
Shannon