Hallo!
wir sind Besitzer eines Hauses und hatten vorübergehend vor, dieses
zu verkaufen - über einen Makler. Jetzt hat es sich ergeben, das wir
es doch nicht verkaufen, der Makler war aber schon ca. vier Monate
für uns tätig (allerdings ohne Erfolg). Jetzt stellt er uns eine
Rechnung- ohne Belege- über 2.800 Euro (Auslagen wie Fahrtkosten,
Exposeerstellung, Kosten für Immoscout, Anzeige in Ztg. etc.). Meine
Frage nun: Ist dieser Betrag gerechtfertigt - darf er das? Wir haben
keinen Vertrag mit ihm abgeschlossen, sondern nur eine mündliche
Vereinbarung. Wir wären sehr dankbar über jede hilfreiche
Information. Dafür herzlichen Dank vorab!
Meine Frage nun: Ist dieser Betrag gerechtfertigt - darf er das? Wir
haben keinen Vertrag mit ihm abgeschlossen, sondern nur eine
mündliche Vereinbarung.
Makler werden in der Regel erfolgsbezogen honoriert, d.h. sie erhalten ihre Courtage wenn es zu einem Abschluß kommt. Im Umkehrschluß bedeutet dass, dass sie keine bekommen, wenn kein Kauf- oder Mietvertrag abgeschlossen wird.
Wenn Ihr also dem Makler keine Erstattung seiner Aufwendungen zugesagt habt, könnt Ihr die Sache entspannt sehen. Zwar sind auch mündliche Absprachen Verträge, aber ansprüche daraus sind natürlich viel schwerer zu beweisen, als bei schrifltichen Verträgen.
Hallo,
auch müglich geschlossene Vereinbarungen sind ein gültiger Vertrag, auch wenn der Nachweis über dessen Existenz und Inhalt schwierig ist.
Ich denke, es wäre fair im seine angemessenen Auslagen zu ersetzen. Natürlich nur, wenn er Belege hat.
Grüße
Thomas
Hallo Nordlicht,
offensichtlich trägst du deinen namen zu recht.
eine große leuchte bist du nämlich nicht.
du wägst den ratsuchenden in einer falschen sicherheit.
und wie ist oft die frage eines kriminellen?:
das müßen sie mir erst mal beweisen.
ich denke du verstehst was ich damit sagen will.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ich verstehe nicht was du meinst, aber ich habe ja auch so einen eindeutigen Nick.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__652.html
spricht eine klare Sprache. Der Makler muss beweisen, dass er mündlich den Ersatz seiner Auslagen auch vereinbart hat. Ich habe schon viel mit Maklern zu tun gehabt. Ich habe auch schon viele Maklerverträge vorgelegt bekommen, aber noch niemals hat der Makler bei einer mündlichen Auftragsannahme irgendetwas von einer Vereinbarung über seine Aufwendungen gesagt (das wäre auch das Letzte was ich von ihm gehört hätte 
vnA
Hallo Ahnungsloser:smile:
es gibt auf beiden Seiten (Makler und Eigentümer) schwarze Schafe und ich muß dir ehrlich sagen, ein seriöser Makler sagt bei einem mündlichen Auftrag natürlich etwas zurm Aufwendungsersatz! Andererseits muß man hier auch die fragliche Vorgehensweise des Eigentümers näher betrachten. Wer macht denn so etwas? Meist Leute die Privat jemanden gefunden haben und den Makler umgehen wollen. Ich denke es wäre die fairste Lösung sich untereinander zu einigen.
Auf einen Rechtsstreit würde ich es von Verkäuferseite sicherlich nicht ankommen lassen. Die Richter sind auch nicht blöd und wissen, das ein Makler kein Geld investiert wenn er keinen Auftrag (mündlich oder schriftlich ist wurscht) hatte.
Gruß,
Peter
Hallo Ahnungsloser:smile:
Moin,
es gibt auf beiden Seiten (Makler und Eigentümer) schwarze
Schafe und ich muß dir ehrlich sagen, ein seriöser Makler sagt
bei einem mündlichen Auftrag natürlich etwas zurm
Aufwendungsersatz!
also ich arbeite mit schwarzen Schafen grundsätzlich nur ein mal zusammen. Ob ich selbst ein schwarzes Schaf bin? Das müssen andere beurteilen.
Andererseits muß man hier auch die
fragliche Vorgehensweise des Eigentümers näher betrachten. Wer
macht denn so etwas? Meist Leute die Privat jemanden gefunden
haben und den Makler umgehen wollen.
Ich muss keinen Makler umgehen, wenn ich keinen Exklusivvertrag unterschrieben habe. Wer einen Exclusivvertrag unterschreibt, ist selbst schuld.
Ich denke es wäre die
fairste Lösung sich untereinander zu einigen.
Warum? Du verkaufst mein Haus, wenn du erfolg hast bekommst du Geld. Du verkaufst nicht, du bekommst nichts.
Wie sollte es denn aussehen, wenn ich mehreren Maklern das Objekt anbiete? Soll ich dann hinterher den Verkaufserlös an diverse Makler verteilen?
Auf einen Rechtsstreit würde ich es von Verkäuferseite
sicherlich nicht ankommen lassen.
Da hast du sicherlich Recht, wenn ein Exclusivvertrag abgeschlossen wurde. Aber wird ein derartiger Vertrag mündlich abgeschlossen?
Die Richter sind auch nicht
blöd und wissen, das ein Makler kein Geld investiert wenn er
keinen Auftrag (mündlich oder schriftlich ist wurscht) hatte.
Richter sind nicht blöd, stimmt. Daher gehe ich davon aus, dass eine Aufwandsentschädigung genau nachgewiesen werden muss, da ansonsten der Makler sich selbst bei jedem Hausbesitzer bedienen könnte. Wenn man deiner Argumentation folgen würde, könnte jeder Makler jedes ihm bekannt gewordene Objekt (Anzeigen, Schilder, Mundpropaganda) bewerben und dann -in betrügerischer Absicht- eine Rechnung stellen, die vor Gericht auch noch Bestand hätte. Absurd.
Gruß,
auch
Peter
vnA
Hi,
ich stimme vnA zu 100% zu!
Zumal ich bei „freien“ Verträgen von Maklern noch keinen hatte, der Auslagenersatz erwähnt hat, geschweige den geltend machen konnte, wenn nichts im schriftlichen Vertrag vereinbart wurde.
Der beschriebene Vorgang bedeutet, dass der Makler ja alle Freiheiten bei der Wahl des Kosteneinsatzes hat ohne ein wirtschaftliches Risiko einzugehen. Das wälzt er einfach auf den Verkäufer ab! Er schafft es u.U. unnötige Kosten zu generieren, obwohl er selbst keine Erfolgsaussichten hat. Zumal Fahrtkosten, Telefonkosten und, und, und schwer dem richtigen Vermittlungsfall zuzuordnen sind. Hier besteht eine „BlackBox“ für einen Verkäufer, die untragbar wäre.
Hallo Ahnungsloser:smile:
Moin,
Ich muss keinen Makler umgehen, wenn ich keinen
Exklusivvertrag unterschrieben habe. Wer einen Exclusivvertrag
unterschreibt, ist selbst schuld.
Es tut mir leid aber das strotz ja von Ahnungslosigkeit. Wer einen Maklervertrag nicht exklusiv vergibt, der muss schon wirklich auf den Kopf gefallen sein. Eine lange Aufklärung über den Immobilienmarkt spar ich mir aber…
Warum? Du verkaufst mein Haus, wenn du erfolg hast bekommst du
Geld. Du verkaufst nicht, du bekommst nichts.
Genau, das ist der Normalfall und wenn der Eigentümer wie hier handelt, bekommt der Makler nichts, klingt komisch, ist es auch.
Wie sollte es denn aussehen, wenn ich mehreren Maklern das
Objekt anbiete? Soll ich dann hinterher den Verkaufserlös an
diverse Makler verteilen?
Ich gehe immer von einem Exklusivvertrag aus, denn es liegt in der Natur der Dinge das Allgemeinverträge keine Aktivitäten (z.b. Werbung, die mit Kosten verbunden sind) nach sich ziehen.
Da hast du sicherlich Recht, wenn ein Exclusivvertrag
abgeschlossen wurde. Aber wird ein derartiger Vertrag mündlich
abgeschlossen?
Das ist der einzige Punkt in dem ich dir Recht gebe, ein Exklusivvertrag sollte schriftlich erfolgenm, was aber nicht bedeutet das dies nicht auch mündlich geschehen kann.
Trotz allem gehe ich davon aus das die Eigentümer wissen was sie getan haben und dann auch entscheiden sollten ob sie dem Makler bei den Kosten entgegenkommen.
Peter
hallo,
eine kostentragungspflicht für vergebliche aufwendungen des maklers ist im regelfall nur bei alleinaufträgen üblich und wird dort auch schriftlich vereinbart.
das hat seine begründung darin, dass nur bei dieser auftragsform der makler auch verpflichtet ist, tätig zu werden.
ohne alleinauftrag ist es dem makler freigestellt, ob und welche tätigkeit er entfaltet und … gehen alle aufwendungen auf sein risiko.
lg dev