Hallo!
Kann ein Arzt einem GKV Patienten Telefonkosten oder Portokosten in Rechnung stellen? (sog. „Auslagenersatz“)
Ebenfalls frage ich mich, ob die mittlerweile gängige Praxis Bescheinigungen für Schule mit bis zu 15€ zu berechnen rechtens ist.
Was sagt ihr dazu?
Danke schon mal im Voraus
MFG
Sparmeier
Hallo, na ja, kommt drauf an - wenn ein Telefonat anfällt zu einer Sache die nix mit einer Kassenbehandlung zu tun hat dann dürdte der Arzt dies schon tun, habe ich aber noch nie erlebt.
Was anderes ist es mit Portokosten, d.h. wenn der Arzt dem Patienten etwas auf dessen Wunsch zuschickt darf er ihm die Kosten in Rechnung stellen, ansonsten schickt er dem Patienten doch nix zu ??!!.
Schulbescheinigungen - ein diskussionswürdiges Thema - das wird von
Arzt zu Arzt nach meinen Erfahrungen unterschiedlich gehandhabt -
ERs gibt Ärzte, die stellen kostenlose Bescheinigungen aus, es gibt welche, die Geld dafür verlangen und den Schülern sagen dass die Schule das bezahlen soll, und widerum andere, die sagen den Schülern, die Schule soll sich direkt an den Arzt wenden, ja und dann zahlt die Schule. Eine dritte Variante ist auch die dass der Arzt eine ganz normale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (wie für Arbeitnehmer) ausstellt und wir die dann auch bekommen - da das nicht die Regel sondern eher die Ausnahme ist, machen wir da nix weiter.
Zusammenfassend - alles das was der Arzt nicht über die Karte abrechnen kann darf er dem Patienten in Rechnung stellen - kostenlose Leistungen sind eben nicht jedermanns Sache.
Gruß
Czauderna
Hallo, na ja, kommt drauf an - wenn ein Telefonat anfällt zu
einer Sache die nix mit einer Kassenbehandlung zu tun hat dann
dürdte der Arzt dies schon tun, habe ich aber noch nie erlebt.
Was anderes ist es mit Portokosten, d.h. wenn der Arzt dem
Patienten etwas auf dessen Wunsch zuschickt darf er ihm die
Kosten in Rechnung stellen, ansonsten schickt er dem Patienten
doch nix zu ??!!.
Danke schon mal,
…was ist, wenn der Arzt es im Zusammenhang mit einer Überweisung zu einem anderen Facharzt macht, aber Aufgrund einer neuen (richtigen) Diagnose dieser Termin abgesagt wurde?
Gruß
Czauderna
MFG
Sparmeier
Hallo,
„was ist, wenn der Arzt es im Zusammenhang mit einer Überweisung zu einem anderen Facharzt macht, aber Aufgrund einer neuen (richtigen) Diagnose dieser Termin abgesagt wurde?“
Hier dürfte meiner Auffassung nach der Arzt dem Patienten nix in Rechnung stellen - ich würde dies mal meiner Kasse mitteilen und die dazu befragen.
Gruß
Czauderna
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