Auslagenpflicht als Zeuge?

Ich habe heute eine Stellungnahme zu einem Verkehrsunfall f. d. Polizei ausgefüllt. Jetzt fehlt nur noch das Porto für den Antwortbrief. Kann ich den Antwortbrief auch unfrei verschicken? Ich glaube nämlich nicht, dass ich dafür die Kosten übernehmen brauche. Sehe ich das richtig?

Mathias

Die Post wird ihn nicht transportieren, sondern ( *gggg : postwendend ) an dich zurück senden. Gib ihn gegen Quittung in der nächsten Polizeifiliale ab und lass ihn mit der dortigen Dienstpost gehen.

HM

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