Auslagerung eines Bereiches / Was ist Zumutbar

Hallo Ihr Wissenden,

wenn ein Bereich einer Firma ausgelagert wird und der Arbeitsweg sich auf 140 km pro Strecke verändert, was kann auf den einzelnen Mitarbeiter dann zukommen? Muß der Arbeitnehmer das akzeptieren ggf. diese Strecke fahren, umziehen oder was auch immer oder wo ist da eine Grenze der Zumutbarkeit? Muß dann ein neuer Arbeitsvertrag erstellt werden oder eine Änderungskündigung erfolgen?

LG, Elke

Hallo,

wenn ein Bereich einer Firma ausgelagert wird und der
Arbeitsweg sich auf 140 km pro Strecke verändert, was kann auf
den einzelnen Mitarbeiter dann zukommen?

Das kann man aus der Ferne nicht beantworten, da das unterschiedliche Auswirkungen haben wird. Der Eine hat ein schnelles Auto und fährt eben, der nächste hat Probleme mit der Bahnverbindung, wieder andere schaffens nicht ihre Kinder rechtzeitig vom Kiga abzuholen … usw.

Muß der Arbeitnehmer
das akzeptieren ggf. diese Strecke fahren, umziehen oder was
auch immer oder wo ist da eine Grenze der Zumutbarkeit?

Eine Zumutbarkeitsregelung gibts da nicht. Für alg-Empfänger gibts ne Zumutbarkeitsregelung, die aber hier nicht zutrifft. Was „zumutbar“ ist, muss also jeder erst mal für sich entscheiden.

Muß
dann ein neuer Arbeitsvertrag erstellt werden oder eine
Änderungskündigung erfolgen?

Kommt drauf an, was vertraglich (evtl. auch tarifvertraglich - so ein TV gilt) geregelt ist.

MfG

Hallo,

wenn ein Bereich einer Firma ausgelagert wird und der
Arbeitsweg sich auf 140 km pro Strecke verändert, was kann auf
den einzelnen Mitarbeiter dann zukommen?

Das kann man aus der Ferne nicht beantworten, da das
unterschiedliche Auswirkungen haben wird. Der Eine hat ein
schnelles Auto und fährt eben, der nächste hat Probleme mit
der Bahnverbindung, wieder andere schaffens nicht ihre Kinder
rechtzeitig vom Kiga abzuholen … usw.

Muß der Arbeitnehmer
das akzeptieren ggf. diese Strecke fahren, umziehen oder was
auch immer oder wo ist da eine Grenze der Zumutbarkeit?

Eine Zumutbarkeitsregelung gibts da nicht. Für alg-Empfänger
gibts ne Zumutbarkeitsregelung, die aber hier nicht zutrifft.
Was „zumutbar“ ist, muss also jeder erst mal für sich
entscheiden.

So ganz stimmt das nicht. Fürs ALG gibt es eine Zumutbarkeitsregel. 2,5 Std. für Hin-und Rückfahrt. Ebenso gibt es eine Zumutbarkeit was das annehmen der Arbeitsplatzverlegung angeht. Die ist bereits in verschieden Verfahren der Arbeitsgerichte zwischen 100-150 KM Entfernung zw. Wohnort und Arbeitsplatz. Hier kann also nicht vom AG ein Umzug verlangt werden, wenn Du nicht gerade Single, Kinderlos und ohne weitere zwingende Gründe zum ablehnen des neuen Ortes hast.

Muß
dann ein neuer Arbeitsvertrag erstellt werden oder eine
Änderungskündigung erfolgen?

Kommt drauf an, was vertraglich (evtl. auch tarifvertraglich -
so ein TV gilt) geregelt ist.

Wenn im Arbeitsvertrag Dein Beschäftigungsort festgelegt ist, wird eine Änderungskündigung erfolgen müssen. D.h. Neuer Arbeitsvertrag. Wenn der nicht angenommen wird, wird betriebsbedingt gekündigt.

Grüße
Ralf

Hallo

Wenn im Arbeitsvertrag Dein Beschäftigungsort festgelegt ist,
wird eine Änderungskündigung erfolgen müssen. D.h. Neuer
Arbeitsvertrag. Wenn der nicht angenommen wird, wird
betriebsbedingt gekündigt.

Doppelt kündigen muß ein AG da nicht. Übrigens gibt es da bei Anwendung des KSchG noch die Annahme unter Vorbehalt.

Gruß,
LeoLo

hat sie doch geschrieben :wink:
Hi!

Eine Zumutbarkeitsregelung gibts da nicht. Für alg-Empfänger
gibts ne Zumutbarkeitsregelung, die aber hier nicht zutrifft.
Was „zumutbar“ ist, muss also jeder erst mal für sich
entscheiden.

So ganz stimmt das nicht. Fürs ALG gibt es eine
Zumutbarkeitsregel.

Sie hat doch geschrieben:
Für alg-Empfänger gibts ne Zumutbarkeitsregelung, die aber hier nicht zutrifft.

LG
Guido

Hallo, hallo,
danke für Euere Antworten. Die helfen mir schon einmal weiter

LG, ELke