Ausland, Alg II und jobben

Hallo, liebe Experten,

Studentin A, ist aufgrund psychischer Probleme seit einer Weile krankgeschrieben. Daher hat sie das Studium erstmal unterbrochen (Urlaubssemester). Sie bekommt ab nächstem Monat voraussichtlich Alg II.
Um mal von allem, was sie belastet, wegzukommen und sich psychisch wieder auf Vordermann zu bringen, will sie sich drei Monate Auszeit in Irland oder England nehmen.

Nun die Fragen:
– Kann sie im Ausland weiter Alg II beziehen?
– Sollte ihr Alg II dort nicht ausreichen, dürfte sie sich dort etwas dazuverdienen (ist in Deutschland doch möglich)?

Viele Grüße
Angi

Hallo, liebe Experten,

Hallo,

Studentin A, ist aufgrund psychischer Probleme seit einer Weile krankgeschrieben. Daher hat sie das Studium erstmal unterbrochen (Urlaubssemester). Sie bekommt ab nächstem Monat voraussichtlich Alg II.
Um mal von allem, was sie belastet, wegzukommen, und sich psychisch wieder auf Vordermann zu bringen, will sie sich drei Monate Auszeit in Irland oder England nehmen.

Nun die Fragen:
– Kann sie im Ausland weiter Alg II beziehen?

Wahrscheinlich nicht, wegen § 7 Abs. 1 Nr. 4 SGB II
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html
der nach meinen Erfahrungen mittlerweile sehr eng ausgelegt wird.

Wie wäre es denn mit einer fundierten medizinischen Behandlung (Psychotherapie) für die „psychischen Probleme“, wenn diese so schwer sind, daß das Studium nicht fortgesetzt werden kann?

Viele Grüße
Angi

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

Arbeitslosengeld bekommt man nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Wenn sie krank geschrieben ist, ist sie krank -
dann braucht sie weder ein URLAUBSsemester, noch kann sie ARBEITslosengeld bekommen.

Eine andere Sache ist es, wenn sie einfach Bock auf eine Auszeit hat - was ja OK wäre, da muss man keine Krankheit vorschieben.
Mit dem Arbeitslosengeld könnte es aber auch da schwierig werden, denn sie müsste, wie gesagt, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Warum arbeitet sie nicht im Ausland ohne ALO? Das ist einfach, unbürokratisch und interessant.

In diesem Sinne,
bixie

Hallo,

es geht hier lt. Überschrift ja um ALG 2 , nicht um ALG1. Bei ALG2 ist die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt keine Anspruchsvoraussetzung. Solange man grundsätzlich erwerbsfähig ist (für mind. 3 Std.täglich), besteht bei Bedürftigkeit Anspruch.-

Davon ab bestünde hier aber bei Auslandsaufenthalt eh kein ALG2- Anspruch, da man seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss und zudem der Erreichbarkeitsanordnung unterliegt.

LG

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