Ausland & Arbeitslos

Hallo,
unter Kollegen kam eine interessante Diskussion auf.
Ein Arbeitnehmer bei einem deutschen Unternehmen hat seinen Wohnsitz
im Ausland. Sein Gehalt wird hier ausbezahlt.
Nehmen wir an, es wäre ein Seemann, Pilot oder Fernfahrer.
Er tritt seinen Dienst in Deutschland an, und bewegt sich dann mit
dem Arbeitsmittel ins Ausland. Dabei unterliegt er der beschränkten
Steuerpflicht.
Das heißt, nur der in Deutschland erbrachte Teil der Arbeitsleistung
wird hier versteuert. Allerdings werden alle Sozialversicherungen
voll abgezogen.
Er befindet sich 183 Tage oder mehr nicht in Deutschland.
Da er hier Arbeitslosenversicherung bezahlt, wie sieht die Situation
im Fall von Arbeitslosigkeit aus? Er steht trotz Wohnsitzes im
Ausland dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und hat ja auch voll bezahlt.
Bekommt er dann auch Arbeitslosenunterstützung?
Wer kann dazu kompetente Antworten geben?
Mit gespannter Erwartung
Grüße
TeeBird

Hallo!

unter Kollegen kam eine interessante Diskussion auf.
Ein Arbeitnehmer bei einem deutschen Unternehmen hat seinen
Wohnsitz
im Ausland. Sein Gehalt wird hier ausbezahlt.
Nehmen wir an, es wäre ein Seemann, Pilot oder Fernfahrer.
Er tritt seinen Dienst in Deutschland an, und bewegt sich dann
mit
dem Arbeitsmittel ins Ausland. Dabei unterliegt er der
beschränkten
Steuerpflicht.
Das heißt, nur der in Deutschland erbrachte Teil der
Arbeitsleistung
wird hier versteuert. Allerdings werden alle
Sozialversicherungen
voll abgezogen.
Er befindet sich 183 Tage oder mehr nicht in Deutschland.
Da er hier Arbeitslosenversicherung bezahlt, wie sieht die
Situation
im Fall von Arbeitslosigkeit aus? Er steht trotz Wohnsitzes im
Ausland dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und hat ja auch voll
bezahlt.
Bekommt er dann auch Arbeitslosenunterstützung?
Wer kann dazu kompetente Antworten geben?
Mit gespannter Erwartung

Natürlich kriegt er. Begründung: §§136, 125 SGB III.

widecrypt

Hallo widecrypt,

danke für den Hinweis. Es gibt also doch Menschen, die sich ad hoc im
Paragraphen-Dschungel auskennen.
Habe mir das SGB mal als .pdf runtergeladen und die §§ gelesen. Sie
erklären nach meiner Erkenntnis zwar den Anspruch, aber ganz schlau
werde ich doch nicht daraus. Könnte dieser Mensch jetzt seinen
Wohnsitz im Ausland, sagen wir mal Antigua (Karibik) beibehalten und
dort Arbeitslosengeld empfangen? (Notfalls im Paket per UPS) :smile:))
Spaß beiseite. Der hat natürlich ein Konto in D.
Also der Ablauf wäre so :
25 Jahre bei einer Airline beschäftigt, nur Langstreckenflüge. Heißt
zwei- bis dreimal check-in im Monat für dann etwa 1 Woche dauernde
Umläufe. Nach Ankunft in D direkt in den nächsten Flieger und nach
Hause (z.B.Antigua, andere Kollegen wohnen in USA,
Norwegen,Island, Irland usw). Nach den freien Tagen dann wieder zum
check-in per Flugzeug, eine Übernachtung im Hotel und wieder ins
Ausland.
Kann der also im Fall von Arbeitslosigkeit seinen Wohnsitz
beibehalten und steht der Arbeitsvermittlung so zur Verfügung?
Danke für die Mühe
Gruß
TeeBird

Natürlich kriegt er. Begründung: §§136, 125 SGB III.

widecrypt

Hallo,

wer seinen Wohnsitz im Ausland hat, kann kein Alg bekommen. Er steht der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung. Er muss sich bei der für seinen Wohnsitz zuständigen AA arbeitslos melden. Für Ausland gibt es keine zuständige AA.
s. auch http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstel…

Gruß
Otto

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ebenfalls hallo,

demnach dürfte ihm dann auch keine Arbeitslosenversicherung vom
Gehalt abgezogen werden.
Der Sachstand ist ja während der Beschäftigung schon gegeben -
Wohnsitz im Ausland und Arbeit zu über 96% im Ausland.
Wenn also die Pflicht zum Abzug, dann auch das Recht auf Leistung.
Oder wo sind wir hier?
Danke und Gruß
Tomas

Hallo,

wer seinen Wohnsitz im Ausland hat, kann kein Alg bekommen. Er
steht der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung. Er muss sich
bei der für seinen Wohnsitz zuständigen AA arbeitslos melden.
Für Ausland gibt es keine zuständige AA.
s. auch
http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstel…

importierter_inhalt/pdf/merkblatt1.pdf

Gruß
Otto