Nehmen wir mal an,
ein junges Mädchen (oder ein junger Herr) ist insolvent und hat vor als Au-pair ins Ausland zu gehen.
Wird er oder sie das J1 Visum für einen Auslandsaufenthalt als Au-pair erhalten trotz der laufenden Insolvenz?
Oder ist das bei diesem Visum-Antrag egal?
Für den Antrag des J1-Visums wird
ein bestimmtes Formular, nämlich das Formular DS-2019 verwendet um es beim Konsulat zu beantragen.
Welche Fragen würden auf solch einem Formular wohl gestellt werden?
Wer kennt sich diesbezüglich aus?
2.fiktive Frage:
Man stelle sich vor, dass ein Selbständiger nicht mitbekommen hat, dass ab Januar 2010 deutschlandweit die Krankenkassenpflicht besteht.
Falls dieser jemand nun Insolvenz anmelden würde,
würden dann die 7 Monate (von Januar bis Juli 2010)
in die Insolvenzmasse gehen oder
oder wäre dies eine gesonderte Sache, die
sogar ein Strafverfahren nach sich zöge?
Man stelle sich vor, dass ein Selbständiger nicht mitbekommen
hat, dass ab Januar 2010 deutschlandweit die
Krankenkassenpflicht besteht.
Krankenversicherungspflicht für ehemals privat versicherte beteht seit dem 01.01.2009. War der Selbständige früher gesetzlich versichert, begann die Krankenversicherungspflicht bereits am 1.4.2007.
oder wäre dies eine gesonderte Sache, die sogar ein Strafverfahren nach sich zöge?
Kein Strafverfahren, sondern ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, dass ein Bußgeld nach sich zieht.
danke Nordlicht für die Antwort, in welcher Höhe wäre dieses Bußgeld?
Und würde so eine Sache ganz fix gehen oder müsste derjenige monatelang auf die Rechnung des Bußgeldes warten? Und würde sich ein Ordnungswidrigkeitsgerichtsverfahren ewig lange hinziehen?