Hallo,
wenn man für ein berufsbegleitendes Studium ein Wochenende ins Ausland (z.b. London) muss, wie ist das dann mit den Verpflegungs- und Unterkunftskosten (Arbeitnehmer muss alles selber zahlen)? Ich dachte, da schaut man in diese Tabelle und kann die pauschalen Kosten ansetzen, aber jetzt habe ich gehört, dass man das nur noch für die Verpfl.kosten machen darf, die Unt.kosten jedoch belegen muss und nur diese absetzen darf.
Kann das jemand bestätigen oder sagen, wie es stattdessen funktioniert?
Ich danke vielmals
Lars