Ausland / Rückzahlung der Kaution verweigert

zunächst einmal: Tut mir Leid, gegen die Regeln verstoßen zu haben. Ich habe sie gelesen und auch richtig angefangen zu schreiben, bin jedoch gegen Ende etwas davon abgewichen.

Angenommen, man hat im Ausland, z.B. Nordamerika, für einen kurzen Zeitraum ein Zimmer gemietet. Nach Ablauf der Frist verweigert der Vermieter die Rückzahlung der Kaution, obwohl alles in Ordnung ist. Dies teilt er kurz vor der Rückreise mit, man hat also kaum Zeit.

Was für Möglichkeiten hat man? Direkt die Polizei anrufen, erstmal Ruhe bewahren und versuchen, es aus Deutschland zu Regeln oder gibt es weitere Möglichkeiten? Ist man, zurück in Deutschland, nicht total machtlos?

Vielen Dank und Liebe Grüße.

Was für Möglichkeiten hat man? Direkt die Polizei anrufen,
erstmal Ruhe bewahren und versuchen, es aus Deutschland zu
Regeln oder gibt es weitere Möglichkeiten? Ist man, zurück in
Deutschland, nicht total machtlos?

Wieso soll man da machtlos sein? Wenn du in Deutschland bist, hast du lediglich nicht die Möglichkeit, den Vermieter direkt selber zu verprügeln, falls du das vorhattest. Briefe schreiben und Telefonate führen, kann man auch von Deutschland aus. Genauso wie ggf. einen Anwalt vor Ort zu engagieren.

Hallo.

In solchen Fällen sehe ich aus eigener Erfahrung wenig Erfolgsaussichten. Wurde z. B. in den USA ein Zimmer gemietet und der Vermieter verweigert die Rückzahlung der Kaution, dann sieht man diese Kaution zu 90 % nicht mehr wieder. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts in den USA kostet ein Vielfaches dessen, was man wahrscheinlich an Kaution für das gemietete Zimmer herausbekommt (Stundensatz 350 Dollar aufwärts). Die Gegenseite muss die angefallenen Kosten nur teilweise ersetzen. Ausserdem wird der Vermieter sicher tausend Gründe aus dem Hut zaubern, warum er die Kaution einbehalten hat. Selbst wenn man ein gerichtliches Verfahren gewinnt, kann es passieren, dass man auf mehreren Tausend USD Anwaltskosten sitzenbleibt und 400 USD Kaution zurückbekommt.

Eine Strafanzeige bringt auch nichts, weil die Polizei sich dafür nicht interessiert.

Man kann also nur von Deutschland aus Briefe schreiben oder evtl. einen Bekannten vor Ort mit der Eintreibung der Forderung beauftragen. Ansonsten unter „Erfahrungen“ abschreiben.

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.

Angenommen der Geschädigte hätte noch wenige Tage in dem besagten Land, nach Mitteilung der Nachricht.
Was für Möglichkeiten beständen hier? Hätte er irgend welche Chancen, wie z.B. die Polizei zur Hilfe zu rufen?

Hallo.

Kommt darauf an, ob die Wohnung bereits übergeben wurde oder nicht. In den USA hat der Vermieter das Recht, die Kaution erst nach Beendigung des Mietverhältnisses bzw. nach einer kurzen Wartefrist (üblich sind ca. 2 Wochen) danach herauszugeben. Wenn der Mieter schon ausgezogen ist und es keine Beanstandungen gab, dann muss er die Kaution herausgeben. Für diesen Fall könnte man zu der örtlichen Polizei gehen und Strafanzeige erstatten. In den USA ist der Vermieter - so wie in Deutschland - dazu verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem übrigen Vermögen aufzubewahren, so dass man ihm möglicherweise daraus strafrechtlich einen Strick drehen könnte.

Das Mietrecht in den USA ist von Staat zu Staat verschieden. Die passenden Regelungen findet man unter Tenant’s Rights Guide oder ähnliche Suchbegriffe bei Google.