Ausländische Quellensteuer

Hallo,

ich muss zugeben, ich bin in Steuerfragen noch ziemlich unbeleckt und habe Probleme, einige der Angaben auf meiner letzten Dividendenabrechnung zu interpretieren:

ISIN (WKN) FR0000127771 (591068)
Wertpapierbezeichnung Vivendi S.A. Actions Port. EO 5,5
Nominale 100,00 Stück
Zins-/Dividendensatz 1,00 EUR
Ex-Tag 01.02.2016
Zahltag 03.02.2016
Brutto EUR 100,00
QuSt 30,00 % EUR 30,00
Kapitalertragsteuer 25,00% EUR 10,00
Solidaritätszuschlag 5,50% EUR 0,55
Gesamtbetrag zu Ihren Gunsten EUR 59,45

Das bedeutet anscheinend, dass vor dem Deutschen Fiskus, schon das Französische Finanzamt 30% abgezogen hat. Wie aber kommt es zu 10€ Kapitalertragssteuer (aka Abgeltungssteuer?)? Auf der zweiten Seite findet sich dann noch diese Aufstellung:

Anrechenbare ausländische Quellensteuer 15,00 EUR
KapSt-pflichtiger Kapitalertrag 100,00 EUR
Mit Verrechnungstopf ausländ. Quellenst. verrechnet 15,00- EUR
Bemessungsgrundlage für KapSt vor QuSt 100,00 EUR
Auf Kapitalertrag angerechn. ausl. QuSt 60,00 EUR
Bemessungsgrundlage für KapSt 40,00 EUR

Bedeutet dass, dass von der ausländischen Quellensteuer schon 15€ mit auf die Kapitalertragssteuer angerechnet werden und daher statt 25% = 25€ nur die 10€ abgezogen wurden? Lassen sich die anderen 15€ irgendwie steuerlich absetzen oder muss ich damit leben, dass ich mit französischen Aktien letztlich in beiden Ländern Steuern zahle?

Servus,

auf den Kapitalertrag von 100 wurde ausländische Quellensteuer in Höhe von 60 angerechnet, so dass nur noch auf den Rest (40) deutsche Kapitalertragsteuer (25 % von 40 = 10) einzubehalten war.

Die tatsächlich einzubehaltende ausländische Quellensteuer war 30.

Auf eine Dividende von 100 € aus Deutschland hättest Du nicht 40,55 € Kapitalertragsteuer bezahlt, sondern nur 26,38 €. Es ist dabei aber nicht berücksichtigt, ob eine Dividende unter sonst gleichen Bedingungen auch in Deutschland 100 € ausgemacht hätte.

Die Besteuerung ist mit dem Einbehalt von Kapitalertragsteuer abgeschlossen. An der Höhe der deutschen KapSt kannst Du was drehen, wenn Deine andren in D steuerpflichtigen Einkünfte so gering sind, dass Du einen niedrigeren Grenzsteuersatz als 25% erreichen kannst, wenn Du die Dividenden in die Veranlagung zur ESt aufnehmen lässt.

Schöne Grüße

MM